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VG Potsdam, 10.02.2020 - 13 K 1176/17.A |
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- VG Potsdam, 10.02.2020 - 13 K 2880/16
Auszug aus VG Potsdam, 10.02.2020 - 13 K 1176/17
Diese und seine Eltern sind Kläger des vor der Kammer zum Geschäftszeichen - VG 13 K 2880/16.A - geführten Verfahrens, in dem die Beklagte verpflichtet worden ist, für seine Eltern und Geschwister ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz hinsichtlich Afghanistans festzustellen.Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung des in dem zum Geschäftszeichen - VG 13 K 2880/16.A - ergangenen Urteils Bezug genommen.
- VG Potsdam, 10.02.2020 - 13 K 2880/16 Die Kläger zu 1. und 2. sind die Eltern der zwischen 2002 und 2009 geborenen Kläger zu 3. bis 5.; Kläger in einem weiteren, zum Geschäftszeichen - VG 13 K 1176/17.A - vor der Kammer geführten Verfahren ist der 2016 in Deutschland geborene Sohn der Kläger zu 1. und 2. Die Eltern der Kläger zu 1. und 2. sind verstorben.