Rechtsprechung
VG Potsdam, 10.03.2015 - 3 K 2738/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Doppelerlaubnis, Doppelzulassung, Doppeltätigkeit, Parallelzulassung als VM und Versicherungsberater, Unabhängigkeit des Versicherungsberaters
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 10.03.2015 - 3 K 2738/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 1 N 41.15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus VG Potsdam, 10.03.2015 - 3 K 2738/13
Ein weiteres legitimes Ziel für einen Erlaubnisvorbehalt ist auch die Sicherung einer geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. -, zitiert nach juris Rz. 58).Hierzu sind der Verbraucher- und Kundenschutz sowie die geordnete Rechtspflege zu zählen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - zitiert nach juris Rz. 58).
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …
Auszug aus VG Potsdam, 10.03.2015 - 3 K 2738/13
Für diese vom Gesetzgeber vorgesehene Differenzierung müssen angesichts der Auswirkungen auf die Grundrechtsposition aus Art. 12 Abs. 1 GG Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 9/10 - zitiert nach juris Rz. 43). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 12 B 42.11
Berufung; Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister für den Bereich …
Auszug aus VG Potsdam, 10.03.2015 - 3 K 2738/13
So ist es im vorliegenden Fall als zulässig anzusehen, dem verfassungsrechtlich legitimierten Zweck, einerseits den unionsrechtlichen Bindungen Rechnung zu tragen ohne andererseits die vor Art. 12 Abs. 1 GG gerechtfertigten Qualifikationserfordernisse für die Tätigkeit eines Versicherungsberaters aufzugeben (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2013 - OVG 12 B 42.11 - zitiert nach juris, Rz. 28).