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   VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07   

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https://dejure.org/2011,23984
VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07 (https://dejure.org/2011,23984)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13.09.2011 - 3 K 1234/07 (https://dejure.org/2011,23984)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13. September 2011 - 3 K 1234/07 (https://dejure.org/2011,23984)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Dass die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Betrieb des Klägers nicht voraussetze, dass ihm diese auf Grund eines Pachtvertrages oder eines anderen gleichartigen Überlassungsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung stehe, bestätige auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. August 2011, C-61/09).

    Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Entscheidung vom 14.10.2010 - C-61/09 -) verlange für die Zuordnung einer Fläche zu einem landwirtschaftlichen Betrieb eine Befugnis zur Verwaltung.

    Diese Auffassung bestätigt - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2010 (Az.: C-61/09, zitiert nach juris), die auf Grund eines Vorabentscheidungsersuchens des OVG Koblenz, unter welchen Umständen eine landwirtschaftliche Fläche einem Betrieb im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) 1782/2003 zugeordnet werden kann, ergangen ist.

  • VG Aachen, 03.01.2008 - 6 K 898/07

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen zur Beantragung der Betriebsprämie für ein

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Obwohl der Verordnungsgeber den Begriff der "Pacht" als - wie sich auch den Erwägungsgründen 6, 14 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 entnehmen lässt - typischen Anwendungsfall einer Nutzungsberechtigung an einer Fläche in Art. 2 Buchst. h VO (EG) 795/2004 beschreibt, kann hieraus nicht geschlossen werden, dass eine Fläche im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) 1782/2003 nur eine solche ist, die der Nutzer aus der Sicht des nationalen Zivilrechts rechtmäßig nutzt (vgl. VG Aachen, Urteile vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 - und vom 15. März 2010 - 7 K 1392/09 -, beide zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten hat sich der Kläger diese Besitzerstellung auch nicht offensichtlich angemaßt, etwa im Sinne einer verbotenen Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB), so dass ihm aus Gründen der Einheit der Rechtsordnung für die betroffenen Flächen keine Zahlungsansprüche zustünden (vgl. zur verbotenen Eigenmacht VG Aachen Urteil vom 3. Januar 2008 a. a. O.).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Selbst bei Pachtablauf verblieben die Zahlungsansprüche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Entscheidung des BGH vom 24. November 2006 - LwZR 1/06 -) beim Pächter.

    Dem stehe die vom Kläger herangezogene Entscheidung des BGH vom 24. November 2006 (LwZR 1/06) nicht entgegen, da diese einen anderen Sachverhalt beträfe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09

    Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Sie geht aber - wie den Erwägungsgründen 27 und 53 und der Regelung in Art. 33 Abs. 1 Buchstabe a zu entnehmen ist - von deren Weitergeltung aus, wenn die Frage des Entstehens von Zahlungsansprüchen zu klären ist und damit auch wenn es um die Gewährung der Betriebsprämie für Wirtschaftsjahre geht, die vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 liegen (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - 2 L 170/09 -, zitiert nach juris).

    Die tatsächliche Nutzung der Fläche allein schließt das nicht ein (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 5. Mai 2011 - 2 L 170/09 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 3/06

    Übertragung von Zahlungsansprüchen aufgrund der GAP-Reform auf den Verpächter

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Darauf weisen die Vorschriften über die Zuteilung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve nach Art. 42 Abs. 1 VO (EG) 1782/2003, die in der VO (EG) 795/2004 näher ausgestaltet wird (vgl. Art. 18, 20 und 22 Abs. 2), hin (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 3/06 -, zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 15.03.2010 - 7 K 1392/09

    Anspruch eines Bewirtschafters landwirtschaftlicher Flächen auf Zuweisung von

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Obwohl der Verordnungsgeber den Begriff der "Pacht" als - wie sich auch den Erwägungsgründen 6, 14 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 entnehmen lässt - typischen Anwendungsfall einer Nutzungsberechtigung an einer Fläche in Art. 2 Buchst. h VO (EG) 795/2004 beschreibt, kann hieraus nicht geschlossen werden, dass eine Fläche im Sinne von Art. 44 Abs. 2 VO (EG) 1782/2003 nur eine solche ist, die der Nutzer aus der Sicht des nationalen Zivilrechts rechtmäßig nutzt (vgl. VG Aachen, Urteile vom 3. Januar 2008 - 6 K 898/07 - und vom 15. März 2010 - 7 K 1392/09 -, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige

    Auszug aus VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1234/07
    Das maßgebliche Recht kann auch auf früheres, inzwischen außer Kraft getretenes Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 54/01 -, NVwZ 2003, 92).
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