Rechtsprechung
   VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44379
VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18 (https://dejure.org/2022,44379)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13.12.2022 - 14 K 2501/18 (https://dejure.org/2022,44379)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 14 K 2501/18 (https://dejure.org/2022,44379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 21.23

    Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer

    Auszug aus VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
    Die Kosten schätzt sie vielmehr, auch unter Berücksichtigung etwaiger Kostensteigerungen, auf 750 Euro pro Baum, was den Betrag von 22.500 Euro ergibt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 14. März 2022 - Au 9 K 21.23 -, juris Rn. 44 - Ansatz eines Betrages von 1.000 Euro, allerdings waren geschuldet heimische Laubbäume der I. und II. Wuchsklasse, jeweils als Hochstamm, mit Ballierung, 18 bis 20 cm Stammumfang; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 24. August 2020 - 14 K 2023/16 -, juris Rn. 49, 56 - Ansatz eines Betrages von 500 Euro für Bäume der Qualität 3-fach verpflanzt mit Ballen, 14 bis 16 cm Stammumfang).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25).
  • VG Potsdam, 24.08.2020 - 14 K 2023/16
    Auszug aus VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
    Die Kosten schätzt sie vielmehr, auch unter Berücksichtigung etwaiger Kostensteigerungen, auf 750 Euro pro Baum, was den Betrag von 22.500 Euro ergibt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 14. März 2022 - Au 9 K 21.23 -, juris Rn. 44 - Ansatz eines Betrages von 1.000 Euro, allerdings waren geschuldet heimische Laubbäume der I. und II. Wuchsklasse, jeweils als Hochstamm, mit Ballierung, 18 bis 20 cm Stammumfang; vgl. auch VG Potsdam, Urteil vom 24. August 2020 - 14 K 2023/16 -, juris Rn. 49, 56 - Ansatz eines Betrages von 500 Euro für Bäume der Qualität 3-fach verpflanzt mit Ballen, 14 bis 16 cm Stammumfang).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Auszug aus VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
    Einer gesonderten Anfechtung von vornherein nicht zugänglich ist lediglich eine sogenannte Inhaltsbestimmung (modifizierende Auflage) (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.01.2004 - 4 CS 03.2236

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Zweckvereinbarung zwischen Kommunen

    Auszug aus VG Potsdam, 13.12.2022 - 14 K 2501/18
    Ein Verwaltungsakt, der gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erlassen wird, bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 4 CS 03.2236 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 15 A 4579/02 -, juris Rn. 25 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht