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   VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22   

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VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22 (https://dejure.org/2022,40015)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.12.2022 - 13 L 791/22 (https://dejure.org/2022,40015)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 13 L 791/22 (https://dejure.org/2022,40015)
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  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Prüfungen müssen, zumal wenn sie wie hier einen Berufszugang eröffnen, den Maßgaben des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie denjenigen der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG genügen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 20001 - BVerwG 6 C 14.01 -, juris Rn. 26).

    Bei der Wiederholung von Prüfungen gilt nämlich kein Verschlechterungsverbot (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 14.01 - juris Rn. 38).

    Des Weiteren war die Wiederholungsprüfung nach dem im Prüfungsrecht zu beachtenden Grundsatz des geringstmöglichen Nachteils (Jeremias, a.a.O., Rn. 503 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 14.01 -, juris Rn. 34) nicht auf einzelne zu Prüfende zu beschränken.

  • VG Berlin, 19.06.2008 - 3 A 220.08

    Wiederholung der Mathematikprüfung für den mittleren Schulabschluss am 23. Juni

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    - VG 3 A 220.08 -, juris Rn. 5; Fischer, a.a.O. Rn. 758).

    - VG 3 A 220.08 -, juris Rn. 7; Jeremias, a.a.O., Rn. 500; Fischer, a.a.O., Rn. 758, 539, 539, 684; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Auflage 2021, § 40 Rn. 148).

  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Danach war eine Abwägung unter Berücksichtigung aller wesent-lichen Gesichtspunkte, also insbesondere des Bestandsschutzes unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2000 - BVerwG 8 B 137/00 -, juris Rn. 9) und des öffentlichen Interesses an der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands vorzunehmen (Müller in BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2022, § 48 Rn. 38).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.05.2021 - 1 L 124/21
    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Im angefochtenen Bescheid, dessen Ziffer 2 die erneute Ableistung des "annullierten" schriftlichen Teils der Prüfung am 26. Juli 2022 regelt, wird zum Eilbedürfnis ausgeführt, dass anderenfalls die Durchführung einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung nicht innerhalb der vereinbarten Ausbildungsdauer absolviert werden könne [VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 11. Mai 2021 - 1 L 124/21 -, juris Rn. 38 m.w.N.].
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Dabei ist die Rücknahme der ursprünglich ergangenen Feststellung des Bestehens der Prüfung auch konkludent möglich (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20.05 -, juris Rn. 100).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Bei der gerichtlichen Abwägung der widerstreitenden Vollzugs- und Suspensivinteressen auf der Grundlage einer summarischen Erfolgsprüfung kommt dem Vollzugsinteresse ein umso größeres Gewicht zu, je geringer die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs sind (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - BVerwG 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - 3 S 51.08

    Wiederholung der Mathematikprüfung für den mittleren Schulabschluss am 23. Juni

    Auszug aus VG Potsdam, 14.12.2022 - 13 L 791/22
    Bei dieser Regelung handelt es sich als sogenannter "actus contrarius" zu der dem Antragsteller am 23. Juni 2022 erteilten Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung - seinerseits ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) [OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Februar 2015 - OVG 10 N 21.13 -, S. 2; Dieterich in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 818] - um einen von § 80 VwGO vorausgesetzten Verwaltungsakt (Rechtsnatur offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2008 - OVG 3 S 51.08 -, S. 2 für die Anordnung einer Wiederholungsprüfung vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses).
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