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   VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17   

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VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17 (https://dejure.org/2018,38631)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15.11.2018 - 7 K 6313/17 (https://dejure.org/2018,38631)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15. November 2018 - 7 K 6313/17 (https://dejure.org/2018,38631)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 6 N 6.17

    Ausbildungsförderung - "Vorausleistungseinrede" bei der Ersatzpflicht nach § 47a

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Für die hier einschlägige Ermittlung des Umfangs der Ausbildungsförderung nach § 11 Abs. 2 BAföG und die darin vorgesehene Berücksichtigung des Elterneinkommens ist es unerheblich, ob die Eltern dem Auszubildenden gegenüber zivilrechtlich zum Unterhalt verpflichtet sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2017 - OVG 6 N 6.17 -, juris Rn. 4).

    Wenn und soweit also die Eltern den förderungsrechtlich ermittelten Unterhaltsbetrag nicht leisten, hat das Förderungsamt unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen, aber ohne Prüfung der zivilrechtlichen Rechtslage, Ausbildungsförderung zu bewilligen und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch des Auszubildenden gegenüber den Eltern auf das Land übergegangen ist und geltend gemacht werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2017 - OVG 6 N 6.17 -, juris Rn. 4).

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 1. März 2017 - OVG 6 N 6.17 - (Rn. 5) weiter folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 11 B63.94 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2; VG Mainz, a.a.O., Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 4 PA 201/09

    Zulässigkeit der Anrechnung des Einkommens der Eltern eines Auszubildenden auch

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob dieser Bedarf tatsächlich gedeckt werden kann oder nicht (BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, juris Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 11 B63.94 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 PA 201/09 -, juris Rn. 2; VG Mainz, a.a.O., Rn. 19).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der Rückforderung überzahlter Ausbildungsförderungsleistungen von dem Auszubildenden nach § 20 BAföG ausdrücklich entschieden (Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 2/09 -, BVerwGE 136, 109 ff., Rn. 15 ff. bei juris), es gilt aber gleichermaßen für die Ersatzpflicht der Eltern des Auszubildenden nach § 47a BAföG, die gesamtschuldnerisch neben den Rückforderungsanspruch gegenüber dem Auszubildenden tritt".
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458

    AusbildungsförderungsrechtElternunabhängige Förderung; Vorausleistung von

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    In dem Fall, dass zivilrechtlich kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht, kann dies faktisch zwar zu elternunabhängigenLeistungen führen (OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 12 ZB 07.458 -, juris Rn.5).
  • OVG Sachsen, 05.07.2013 - 1 A 86/13

    Glaubhaftmachung der Nichtleistung von Unterhalt durch die Eltern als

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Die Voraussetzungen einer Analogie zu § 11 Abs. 2a BAföG liegen insoweit bereits mangels Regelungslücke nicht vor, da in § 36 BAföG eine Regelung für den Fall getroffen ist, dass der angerechnete Betrag von den Eltern tatsächlich nicht geleistet wird (Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Juli 2013 - 1 A 86/13 -, juris Rn. 25).
  • VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13

    Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Das Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht begründet nämlich kein rechtliches Hindernis nach § 11 Abs. 2a BAföG, Unterhalt zu leisten (VG Mainz, Urteil vom 6. Februar 2014 - 1 K 1489/13.MZ -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14

    Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
    Die teilweise durch Förderungsämter geübte Praxis, gemäß Tz. 36.1.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG bei offensichtlichem Nichtbestehen einer Unterhaltspflicht elternunabhängig Ausbildungsförderung zu gewähren, findet im Gesetz keine Grundlage - im Fall einer "Negativevidenz" entfällt nur die Auskunftspflicht der Eltern (OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2015 - 12 A 388/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15

    Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger

    Auszug aus VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17
      "Ungeachtet des Umstands, dass es insoweit an die Berufungszulassung rechtfertigende Darlegungen fehlt, nimmt der Senat den Fall zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen: Dass sich die Pflicht zum Ersatz von Ausbildungsförderungsleistung nach § 47a Abs. 1 BAföG nicht auf Leistungen erstreckt, die auch bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben gegenüber dem Auszubildenden hätten erbracht werden müssen (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 5 C 55/15 -, Rn. 18 ff. bei juris zu § 24 BAföG), ändert an dem dargelegten Befund nichts.
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