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   VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17   

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VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17 (https://dejure.org/2017,17489)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16.05.2017 - 4 L 99/17 (https://dejure.org/2017,17489)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 4 L 99/17 (https://dejure.org/2017,17489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 BImSchV 9, § 1 Abs 4 BauGB, § 14 BauGB, § ... 17 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 36 BauGB, § 71 BauO BB, § 10 Abs 6a BImSchG, § 1 EEG, § 80a Abs 2 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Vertreten muss eine Gemeinde insoweit jedes ihr vorwerfbare Fehlverhalten, wobei im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass Mängel, die in der Sphäre der Gemeinde auftreten, auf ein Fehlverhalten der Gemeinde zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121; statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2006 - OVG 2 S 132.05 -).

    Derart zu argumentieren, ist - gerade wegen der in dieser Argumentation liegenden Gefahr der Endlosigkeit - bei der verbindlichen Bauleitplanung nur unter gehörigem Respekt vor den gesetzlichen Fristen vertretbar (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976, a.a.O.).

    Allerdings knüpft der Beginn dieses Zeitraums nicht an das Stellen des Genehmigungsantrags, sondern daran an, wann die zuständige Behörde über diesen hätte entscheiden müssen (siehe BVerwG, Urteile vom 11. November 1970 - 4 C 79.68 -, DVBl. 1971, 468, vom 10. September 1976, a.a.O., Beschluss vom 21. März 2013 - 4 B 1/13 -, zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 11 S 22.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Widerspruch der

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Auch wenn ein Rückbau der Anlage im Eilverfahren nicht in Betracht kommt (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 11 S 22.13 -, zitiert nach juris), würde der Antragstellerin ein rechtlicher Vorteil aus der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs erwachsen, weil sie dann ihre Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/13 "Windpark G..." jedenfalls vorläufig in der bisher beabsichtigten Form fortsetzen könnte (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis der Gemeinde bei einer fertig gestellten und in Betrieb genommenen Anlage auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2010 - OVG 11 S 58.09 -, zitiert nach juris).

    Demgegenüber streiten für einen weiteren Vollzug der der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung deren wirtschaftliche Interessen an einer Nutzung ihrer Windenergieanlage sowie das öffentliche Interesse an einem weiteren zügigen Ausbau der Erzeugung von erneuerbaren Energien (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O.).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes, wobei das Gericht das Interesse der Antragstellerin mit 30.000 Euro bewertet und diesen Wert mit Blick auf die Vorläufigkeit der erstrebten Regelung in Anlehnung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 zur Hälfte in Ansatz hat (siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Ungeachtet dessen verbietet sich ein Rückgriff auf den derzeit in Kraft befindlichen Flächennutzungsplan, weil den von der Rechtsprechung zum Abwägungsgebot planerischer Entscheidungen mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entwickelten Anforderungen (dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, DVBl 2013, 507; Vorinstanz: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, zitiert nach juris) nicht genügt worden ist.

    Wären die für eine Windkraftnutzung in Betracht kommenden Flächen nach den Vorgaben der Rechtsprechung bestimmt worden, hätte die konkrete Möglichkeit bestanden, dass die Planung anders verlaufen wäre (vgl. auch insoweit BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.15

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Windenergie;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Dies habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 2. Juli 2015 (OVG 2 A 6.15) bestätigt.

    Das gefundene Ergebnis steht auch in Einklang mit dem die Veränderungssperre vom 10. Dezember 2014 betreffenden Normenkontrollurteil (OVG 2 A 6.15) des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juli 2015.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2010 - 11 S 58.09

    Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Auch wenn ein Rückbau der Anlage im Eilverfahren nicht in Betracht kommt (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 11 S 22.13 -, zitiert nach juris), würde der Antragstellerin ein rechtlicher Vorteil aus der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs erwachsen, weil sie dann ihre Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24/13 "Windpark G..." jedenfalls vorläufig in der bisher beabsichtigten Form fortsetzen könnte (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis der Gemeinde bei einer fertig gestellten und in Betrieb genommenen Anlage auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2010 - OVG 11 S 58.09 -, zitiert nach juris).

    Bereits dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides überwiegt das Suspensivinteresse der Antragstellerin, das nach den vorstehenden Erwägungen eher gering zu gewichten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - OVG 11 S 74.08 -, vom 27. November 2009 - OVG 11 S 49.09 -, jeweils zitiert nach juris, vom 29. März 2010, a.a.O., sowie vom 15. April 2011 - OVG 11 S 24.10 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Ungeachtet dessen verbietet sich ein Rückgriff auf den derzeit in Kraft befindlichen Flächennutzungsplan, weil den von der Rechtsprechung zum Abwägungsgebot planerischer Entscheidungen mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entwickelten Anforderungen (dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1/11 -, DVBl 2013, 507; Vorinstanz: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, zitiert nach juris) nicht genügt worden ist.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Ungeachtet dessen ist daran zu erinnern, dass das Oberverwaltungsgericht angesichts der Mahnung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Fehlersuche im Normenkontrollverfahren das eigentliche Rechtsschutzbegehren der Antragsteller nicht aus den Augen zu verlieren und sich nicht gleichsam "ungefragt" auf Fehlersuche zu begeben (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 118) nicht verpflichtet war, jedem möglichen Rechtsfehler unabhängig von den durch die Antragstellerin vorgebrachten Rügen nachzugehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Ungewöhnlich ist auch nicht, dass die Antragstellerin parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung ihres Flächennutzungsplanes betreibt, da dieses Verfahren in § 8 Abs. 3 BauGB ausdrücklich vorgesehen ist (siehe auch OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 K 32/03 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08

    Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Dem Interesse der Antragstellerin an der Wahrung ihrer gemeindlichen Planungshoheit wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass die Beigeladene im Fall der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Genehmigung in einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren zum Rückbau der dann errichteten Anlagen verpflichtet ist (Beschluss der Kammer vom 16. Mai 2013 - VG 4 L 35/13 - vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2008 - OVG 11 S 10.08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08

    Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines

    Auszug aus VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17
    Bereits dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides überwiegt das Suspensivinteresse der Antragstellerin, das nach den vorstehenden Erwägungen eher gering zu gewichten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - OVG 11 S 74.08 -, vom 27. November 2009 - OVG 11 S 49.09 -, jeweils zitiert nach juris, vom 29. März 2010, a.a.O., sowie vom 15. April 2011 - OVG 11 S 24.10 -).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; acht Windenergieanlagen (Höhe 179,38 m,

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 B 1.13

    Zur entsprechenden Anwendung der gemeindlichen Verlängerung der Geltungsdauer der

  • BVerwG, 17.09.2013 - 4 BN 40.13

    Zur vollständigen Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei einzelnen Festsetzungen

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2015 - 1 LB 131/14

    Veränderungssperre

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 10 A 7.13

    OVG erklärt Windenergieausschluss im Flächennutzungsplan der Stadt Mittenwalde

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Erlass einer neuen

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07

    Schutz von Windkraftanlagen vor Windabschattungen durch benachbarte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 2 S 26.11

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrolle; Veränderungssperre; offensichtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 4.14

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Erlass einer neuen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende

  • OVG Sachsen, 30.01.2015 - 1 C 29/12

    Antragsbefugnis; Geltungsdauer; ortsübliche Bekanntmachung; Verlängerung;

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • VG München, 30.06.2016 - M 11 K 15.2224

    Abgrenzung erneuter Veränderungssperre zu neuer Veränderungssperre

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