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VG Potsdam, 16.11.2017 - 6 L 1374/17.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 36 AsylVfG, § 71a Abs 1 AsylVfG, Art 6 Abs 4 Asylverfahrensrichtlinie 2013
Asyl (Zweitantrag) Tschad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VG Potsdam, 16.11.2017 - 6 L 1374/17
Ob dies im betroffenen Verfahren der Fall ist, richtet sich nach dem einschlägigen nationalen Recht des Mitgliedstaats (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 -, juris). - EuGH, 26.07.2017 - C-670/16
Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …
Auszug aus VG Potsdam, 16.11.2017 - 6 L 1374/17
Die Anlaufbescheinigung kommt als behördliches Protokoll in Betracht, welches Beweis dafür ist, dass ein Antrag auf internationalen Schutz als gestellt gilt (vgl. in Bezug auf Art. 20 Abs. 2 Dublin III-VO: EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - Rs. C-670/16 "Mengesteab" -, NVwZ 2017, 1601, Rn. 97 f.).
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 95/21
AsylrechtZweitantrag
Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass gegen das Urteil des CNDA noch ein ordentlicher Rechtsbehelf zur Verfügung stand (vgl. auch VG Potsdam, Beschluss vom 16. November 2017 - VG 6 L 1374/17.A - juris Rn. 9; dies voraussetzend wohl auch VG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 24. Juni 2020 - VG 6 L 274/20.A). - VG Frankfurt/Oder, 01.03.2021 - 10 L 31/21
Asylrecht - Zweitantrag - Frankreich
Die Klärung der Frage, ob mit der ablehnenden Entscheidung des CNDA das Asylverfahren unanfechtbar abgeschlossen ist (dagegen wohl VG Potsdam, Beschluss vom 16. November 2017 - VG 6 L 1374/17.A - juris Rn. 9) oder ob vom Vorliegen eines - hier noch zulässigen - Rechtsmittels ausgegangen werden muss, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.