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   VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19   

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VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19 (https://dejure.org/2020,1058)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.01.2020 - 8 L 950/19 (https://dejure.org/2020,1058)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 8 L 950/19 (https://dejure.org/2020,1058)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Welche Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen einem Ausländer zumutbar sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris, Rn. 6 zu § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 -, juris, Rn. 22 zu § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).

    Daraus ergibt sich zugleich, dass von ihm verlangt werden kann, es nicht allein bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen, sondern darüber hinaus, falls ihm das Identitätspapier nicht in angemessener Zeit ausgestellt wird, regelmäßig nachzufragen, sich nach den Gründen für die Bearbeitungsdauer zu erkundigen und beharrlich um die Ausstellung des Dokuments nachzusuchen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018, a.a.O.; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 58).

    Für ausreisepflichtige Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch nicht von vornherein erkennbar aussichtslos, bei der Botschaft des Libanon in Berlin ein Dokument für die Heimreise zu erhalten (Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Dass ausweislich des auf der Website der libanesischen Botschaft in Berlin abrufbaren Merkblatts (http://www.libanesische-botschaft.info/index.php/de/konsular-dienste/paesse/reisedokument-fuer-personen-mit-ungeklaerter-staatsangehoerigkeit-laissez-passer, Abruf am 10. Januar 2020) entweder ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine Bestätigung der Ausländerbehörde, bei Vorlage eines gültigen Laissez-Passer einen Aufenthaltstitel zu erteilen, vorausgesetzt wird, ist nicht geeignet, die spezielleren Erkenntnisse des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg infrage zu stellen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2018, a.a.O., Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Daraus ergibt sich zugleich, dass von ihm verlangt werden kann, es nicht allein bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen, sondern darüber hinaus, falls ihm das Identitätspapier nicht in angemessener Zeit ausgestellt wird, regelmäßig nachzufragen, sich nach den Gründen für die Bearbeitungsdauer zu erkundigen und beharrlich um die Ausstellung des Dokuments nachzusuchen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018, a.a.O.; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 34; Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 58).

    Für ausreisepflichtige Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch nicht von vornherein erkennbar aussichtslos, bei der Botschaft des Libanon in Berlin ein Dokument für die Heimreise zu erhalten (Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. November 2014, a.a.O., Rn. 31; Urteil vom 14. September 2010, a.a.O.) besteht bei der libanesischen Botschaft in Berlin auch für Personen ohne einen deutschen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, unter Vorlage des blauen palästinensischen Flüchtlingsausweises und der UNRWA-Karte, Angabe der letzten Adresse im Libanon sowie Angabe von Namen und Telefonnummern von Verwandten und Bekannten im Libanon, ein Ausreisedokument zu erhalten, wenn der Ausreisewille glaubhaft geäußert wird.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2018 - 2 M 24/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer aufenthaltsbeschränkenden Anordnung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Das allgemeine öffentliche Interesse an der Einhaltung und Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften allein genügt regelmäßig nicht (Anschluss an OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2018 - 2 M 24/18 -, juris).

    Durch die Aufnahme von Auflagen nach § 61 Abs. 1e AufenthG, nicht aber der räumlichen Beschränkung gemäß § 61 Abs. 1c AufenthG in diesen Katalog hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er im Fall der räumlichen Beschränkung nicht schlechthin ein Bedürfnis für eine sofortige Durchsetzung der Anordnung gesehen hat, das dem Abwarten des Hauptsacheverfahrens entgegensteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2018 - 2 M 24/18 -, juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 4.12

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Für ausreisepflichtige Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus dem Libanon ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch nicht von vornherein erkennbar aussichtslos, bei der Botschaft des Libanon in Berlin ein Dokument für die Heimreise zu erhalten (Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 25. November 2014 - OVG 3 B 4.12 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. November 2014, a.a.O., Rn. 31; Urteil vom 14. September 2010, a.a.O.) besteht bei der libanesischen Botschaft in Berlin auch für Personen ohne einen deutschen Aufenthaltstitel die Möglichkeit, unter Vorlage des blauen palästinensischen Flüchtlingsausweises und der UNRWA-Karte, Angabe der letzten Adresse im Libanon sowie Angabe von Namen und Telefonnummern von Verwandten und Bekannten im Libanon, ein Ausreisedokument zu erhalten, wenn der Ausreisewille glaubhaft geäußert wird.

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Zwar muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisieren, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 17 zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; VGH München, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 -, juris, Rn. 25).

    Das aufenthaltsrechtliche Fehlverhalten der Eltern als gesetzliche Vertreter wird auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung den minderjährigen Kindern ohne weiteres zugerechnet (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris, Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 06.06.2008 - 3 E 3/08

    Verfahrensrecht, Streitwert, Aufenthaltserlaubnis, Nebenbestimmung, Auflage,

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Der Antrag richtet sich nicht gegen einen, sondern gegen fünf an verschiedene Personen adressierte, in einem Bescheid zusammengefasste Verwaltungsakte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 06. Juni 2008 - 3 E 3/08 -, juris, Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 08. November 2010 - 19 C 10.2000 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 19 C 10.2000

    Streitwert bei Aufenthaltserlaubnis für Familie

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Der Antrag richtet sich nicht gegen einen, sondern gegen fünf an verschiedene Personen adressierte, in einem Bescheid zusammengefasste Verwaltungsakte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 06. Juni 2008 - 3 E 3/08 -, juris, Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 08. November 2010 - 19 C 10.2000 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 18 A 2644/06

    Aufenthaltserlaubnis minderjährige Klägerin rechtliche Unmöglichkeit Ausreise

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Dies folgt zum einen aus den familienrechtlichen Regelungen zur Personensorge (§ 1626 BGB), die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Juli 2008 - 2 ME 302/08 -, juris, Rn. 12, zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; OVG Münster, Beschluss vom 08. Dezember 2006 - 18 A 2644/06 -, juris, Rn. 26 f. zu § 25 Abs. 5 AufenthG).
  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Im Hinblick darauf, dass der Vertretene sich das Verhalten des gesetzlichen Vertreters nach einer Vielzahl von Vorschriften zurechnen lassen muss (vgl. §§ 278 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 ZPO), hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage nicht als grundsätzlich klärungsbedürftig in einem Revisionsverfahren erachtet (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997 - 1 B 74/97 -, juris, Rn. 4 zu § 30 Abs. 3 Ausländergesetz in der Fassung vom 26. Juni 1992).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18

    Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Unabhängig davon hat sich der ausreisepflichtige Ausländer ohne besondere Aufforderung durch die zuständige Behörde um erforderliche Dokumente und Auskünfte zu bemühen, wobei gegebenenfalls eine Mittelsperson im Heimatland einzuschalten und es grundsätzlich auch zumutbar ist, einen Rechtsanwalt im Heimatstaat zu beauftragen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rn. 24; OVG Münster, Beschluss vom 02. Juli 2010 - 18 A 2123/09 -, juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren; Prüfung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19

    Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 20 CS 17.1913

    Unterlassung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und Altschuhen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17

    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1915

    Aufenthaltsbeschränkung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Eltern

    Der Kläger müsse sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch seine Mutter zurechnen lassen (unter Verweis auf § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020-8 L 950/19-juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).

    Aus diesem Grund liegt es fern, die Bedeutung der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf in einer Weise überzubewerten, dass diese den Willen des Gesetzgebers darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 19 ZB 20.1219 - juris Rn. 9 m.w.N.; VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14).

    Der Kläger muss sich als minderjähriges Kind, für den die gesetzlichen Vertreter nach § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet sind, die erforderlichen Anträge auf Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels und auf Erteilung und Verlängerung des Passes, des Passersatzes und des Ausweisersatzes zu stellen, bei der Frage der Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen das Verhalten der gesetzlichen Vertreter zurechnen lassen (resultierend zum einen aus den familienrechtlichen Regelungen zur Personensorge nach § 1626 BGB und zum anderen entsprechend zahlreicher Zurechnungsnormen wie §§ 278 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 ZPO, vgl. VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 19 C 21.1914

    Zurechnung der fehlenden Mitwirkung der Eltern bei der Passbeschaffung für ihr

    Die Klägerin müsse sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch ihre Mutter zurechnen lassen (unter Verweis auf § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020-8 L 950/19-juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).

    Aus diesem Grund liegt es fern, die Bedeutung der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf in einer Weise überzubewerten, dass diese den Willen des Gesetzgebers darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 19 ZB 20.1219 - juris Rn. 9 m.w.N.; VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14).

    Die Klägerin muss sich als minderjähriges Kind, für den die gesetzlichen Vertreter nach § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet sind, die erforderlichen Anträge auf Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels und auf Erteilung und Verlängerung des Passes, des Passersatzes und des Ausweisersatzes zu stellen, bei der Frage der Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen das Verhalten der gesetzlichen Vertreter zurechnen lassen (resultierend zum einen aus den familienrechtlichen Regelungen zur Personensorge nach § 1626 BGB und zum anderen entsprechend zahlreicher Zurechnungsnormen wie §§ 278 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 ZPO, vgl. VG Potsdam, B.v. 17.1.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 ZB 20.1219

    Zurechnung elterlichen Verhaltens im Asylsrecht

    Zutreffend hat auch das Verwaltungsgericht Potsdam in seinem Beschluss vom 17. Januar 2020 (8 L 950/19 - juris Rn. 14) zur Frage, ob sich Minderjährige im Rahmen des § 61 Abs. 1c Satz 2 AufenthG die mangelhafte Mitwirkung ihrer Eltern als gesetzliche Vertreter bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zurechnen lassen müssen, ausgeführt:.
  • VG Sigmaringen, 19.03.2021 - A 5 K 10470/17

    Libanon: keine Verfolgung oder Abschiebungsverbote für staatenlose Palästinenser,

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht von vorneherein erkennbar aussichtlos, bei beste­ hender Rückkehrbereitschaft bei der Botschaft des Libanon auch ein Dokument für eine Heimreise zu erhalten (so auch VG Potsdam, Urteil vom 18.06.2020 - 8 K 3961/17.A -, juris, m.w.N.; Beschluss vom 17.01.2020 - 8 L 950/19 juris, m.w.N., jeweils unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2018 - OVG 3 B 4.18 -, AuAS 2018, 254; VG Berlin, Urteil vom 19.02.2020 - 38 K 253/19 A -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 08.12.2020 - 1 V 1087/20 -, juris; zu den damit verbundenen Schwierigkeiten vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 18.10.2017 - A 5 K 2247/16 -, juris).
  • VG Bayreuth, 25.06.2021 - B 6 K 20.1112

    Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

    Der Kläger muss sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch seine Mutter zurechnen lassen (vgl. § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 25.06.2021 - B 6 K 20.1113

    Ausländerrechtliche Mitwirkungspflichten

    Die Klägerin muss sich die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch ihre Mutter zurechnen lassen (vgl. § 80 Abs. 4 AufenthG sowie VG Potsdam, B.v. 17.01.2020 - 8 L 950/19 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 02.07.2008 - 2 ME 302/08 - juris Rn. 12).
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