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   VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22   

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VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22 (https://dejure.org/2023,11968)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.05.2023 - 3 L 943/22 (https://dejure.org/2023,11968)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 3 L 943/22 (https://dejure.org/2023,11968)
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  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Ob eine Zuwiderhandlung grob ist, richtet sich u.a. nach Intensität und Dauer des Verstoßes, dem Umfang der dadurch herbeigeführten Gefahren sowie dem Ausmaß und der Dauer der verursachten Schmerzen, Leiden und Schäden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 48).

    Das Verhalten der Antragstellerin gibt auch nicht ausreichend Anlass für die Annahme, sie sei nicht in der Lage oder gewillt, Maßnahmen zur tierschutzgerechten Haltung alsbald durchzuführen (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 23 CS 20.383 -, juris Rn. 52; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 7 B 11571/20 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 56).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Zwar ist eine Fristsetzung dann entbehrlich, wenn ein zeitnahes ordnungsgemäßes Verhalten des Tierhalters nicht zu erwarten ist oder wenn ein sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot, das rechtlich nicht zu beanstanden ist, erlassen wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2018 - OVG 5 S 16.17 -, juris Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 38 f.).
  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 23 CS 19.2486

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Zwar ist eine Fristsetzung dann entbehrlich, wenn ein zeitnahes ordnungsgemäßes Verhalten des Tierhalters nicht zu erwarten ist oder wenn ein sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot, das rechtlich nicht zu beanstanden ist, erlassen wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2018 - OVG 5 S 16.17 -, juris Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 38 f.).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Das Verhalten der Antragstellerin gibt auch nicht ausreichend Anlass für die Annahme, sie sei nicht in der Lage oder gewillt, Maßnahmen zur tierschutzgerechten Haltung alsbald durchzuführen (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 23 CS 20.383 -, juris Rn. 52; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 7 B 11571/20 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 56).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Zwar ist eine Fristsetzung dann entbehrlich, wenn ein zeitnahes ordnungsgemäßes Verhalten des Tierhalters nicht zu erwarten ist oder wenn ein sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot, das rechtlich nicht zu beanstanden ist, erlassen wird (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2018 - OVG 5 S 16.17 -, juris Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Wird gegenüber dem Tierhalter die Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren wegen der in § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG genannten tierschutzwidrigen Zustände angeordnet, steht mit Bestandskraft (§ 43 Abs. 2 VwVfG) dieses Bescheids die Kostenerstattungspflicht des Adressaten dem Grunde nach fest (BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7/08 -, BVerwGE 131, 346-352, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 7 B 11571/20

    Veräußerungsanordnung sowie Haftungs-und Betreuungsverbot für Hunde - Möglichkeit

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Das Verhalten der Antragstellerin gibt auch nicht ausreichend Anlass für die Annahme, sie sei nicht in der Lage oder gewillt, Maßnahmen zur tierschutzgerechten Haltung alsbald durchzuführen (vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 23 CS 20.383 -, juris Rn. 52; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 7 B 11571/20 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Insoweit ist zugunsten der Antragstellerin anzunehmen, dass der Antragsgegner durch Ziffer 3 des Bescheids eine neue Sachentscheidung getroffen hat (zur Abgrenzung eines Zweitbescheids von einer bloßen wiederholenden Verfügung vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53/13 -, juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 18.756

    Untersagung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Dies hat zur Folge, dass die beanstandete Unterbringung keinen derart schweren Verstoß darstellt, der die negative Prognose weiterer Zuwiderhandlungen trägt (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 7. Juni 2018 - 9 ZB 18.665 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem

    Auszug aus VG Potsdam, 17.05.2023 - 3 L 943/22
    Insoweit ist zugunsten der Antragstellerin anzunehmen, dass der Antragsgegner durch Ziffer 3 des Bescheids eine neue Sachentscheidung getroffen hat (zur Abgrenzung eines Zweitbescheids von einer bloßen wiederholenden Verfügung vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 12. August 2014 - 1 WB 53/13 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

  • VGH Bayern, 07.06.2018 - 9 ZB 18.665

    Haltungs- und Betreuungsverbot von Tieren

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2012 - 11 ME 234/12

    Befugnis der Tierschutzbehörde zur Anordnung der Ablegung einer theoretischen und

  • VG Köln, 28.08.2018 - 21 L 1543/18

    Rinderhaltung zu Recht untersagt

  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16

    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß;

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