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   VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18   

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VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18 (https://dejure.org/2018,25628)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17.08.2018 - 12 L 707/18 (https://dejure.org/2018,25628)
VG Potsdam, Entscheidung vom 17. August 2018 - 12 L 707/18 (https://dejure.org/2018,25628)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15

    Aufnahme in die Grundschule; deckungsgleiche Schulbezirke; Wunschschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18
    Dabei muss sie wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiven Rechtsschutzes zusätzliche Plätze bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit zur Verfügung stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2015, OVG 3 S 70.15, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 3 S 71.17

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 bei Übernachfrage;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18
    Da demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Aufnahmeanspruch der Antragstellerin besteht und die Versagung der Aufnahme rechtswidrig war, hat die Antragsgegnerin die Rechtsverletzung durch Aufnahme der Antragstellerin zu beheben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2017, OVG 3 S 71.17 m.w.N., juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - 3 S 88.08

    Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule

    Auszug aus VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18
    Der Wegfall der einschränkenden Attribute in der jetzt maßgeblichen Fassung des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG sowie dessen regierungsamtliche Begründung sprechen für eine weite Auslegung sowohl des Begriffs des wichtigen Grundes als auch der gesetzlichen Beispielsfälle; erforderlich ist aber weiter eine über den bloßen Elternwunsch hinsichtlich des Besuchs einer bestimmten Schule hinausgehende Sachlage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2008 - OVG 3 S 88.08 -, juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 23.04.2014 - 12 L 629/14

    Rechtsschutz; Klage; Rechtsmissbrauch; Sachfremde Zwecke;

    Auszug aus VG Potsdam, 17.08.2018 - 12 L 707/18
    Ein Antragsteller braucht sich im gerichtlichen Verfahren, das auf die vorläufige Aufnahme an eine ganz bestimmte Schule gerichtet ist, nicht darauf verweisen lassen, dass er den gewünschten Bildungsgang auch an einer anderen von ihm nicht beantragten Schule aufnehmen kann, nur weil die dortige Kapazität weniger erschöpft ist als an der von ihm beantragten Schule (ständige Rechtsprechung der Kammer: Beschlüsse vom 22. August 2014 - VG 12 L 629/14 - und vom 11. Juli 2016 - VG 12 L 452/16 -).
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