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   VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19.A   

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https://dejure.org/2020,12273
VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19.A (https://dejure.org/2020,12273)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.05.2020 - 12 L 841/19.A (https://dejure.org/2020,12273)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 12 L 841/19.A (https://dejure.org/2020,12273)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Ob im Einzelfall eine solche eindeutige Aussichtslosigkeit besteht, hat das Bundesamt durch umfassende Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - in BVerfGE 67, 43, 56 f.; Marx, Kommentar zum Asylgesetz, 10. Aufl. 2019, Anm. 13 zu § 30 AsylG).

    Das dabei erforderliche Maß an Richtigkeitsgewissheit des Offensichtlichkeitsurteils darf dabei nicht hinter der Abweisung einer asylrechtlichen Klage als offensichtlich unbegründet zurückbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1984, a. a. O., 57).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass dieser Rechtsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Auslegung gefunden hat, die ihn mit einem hinreichend bestimmten Rechtsgehalt füllt und den Gerichten Entscheidungen nach objektiven Kriterien ermöglicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983, - 1 BvR 1470/82 - in BVerfGE 65, 76, 96).

    Warum eine Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden sei, habe sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben, denn durch diese Darlegungspflicht werde die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983, a. a. O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Die in § 24 Abs. 1 S. 3 AsylG ausdrücklich vorgeschriebene persönliche Anhörung ist das zentrale Herzstück des in dem auf die Prüfung individueller Verfolgungsbehauptungen (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 in BVerfGE 54, 341, 359) angelegten Verfahrens.
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    d) Vor dem Hintergrund, dass nach alledem dem Antragsteller einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, kann offenbleiben, welche Bedeutung das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2019 - C 181/16 - "Gnandi" oder welche Folgen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Covid-19 Erkrankungen im Hinblick auf die sofortige Vollziehbarkeit einer Abschiebung des Antragstellers in den Irak haben können.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Das Recht auf Gehör garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen und dass die Verwaltung mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Erklärungen zur Kenntnis nimmt, indem sie sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht, bevor eine nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-277/11 - in NVwZ 2013, Rn. 87, 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich bereits mit der formellen Rechtmäßigkeit der Ersten Verordnung zur Änderung der Gerichtzuständigkeitsverordnung - ohne Prüfung ihrer materiellen Rechtmäßigkeit - befasst (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2018 - OVG 3 N 301.17 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    "Offensichtlich unbegründet... ist die Klage eines Asylbewerbers..., wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).".
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Behördenentscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil 14. Mai 1996 zu sogenannten Flughafenverfahren - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 99).
  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

    Auszug aus VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
    Der Auffassung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam, wonach die Erste Verordnung zur Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot formell rechtswidrig sei (vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 20. September 2017 - VG 6 K 2854/17.A -, juris, Rn. 18 ff.), wurde insoweit obergerichtlich nicht gefolgt.
  • VG Berlin, 03.05.2021 - 35 L 57.21

    Sog. Dublin-Verfahren; Asylbewerber-Anhörung bei dem Bundesamt;

    Eine namentliche Kennzeichnungspflicht für Dolmetscher, die für die Anhörung des Bundesamtes hingezogen werden, ergibt sich weder aus Artt. 14 und 15 der Asylverfahrensrichtlinie noch aus §§ 24 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 17 Abs. 1 AsylG (juris: AsylVfG) (a.A. VG Potsdam, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 12 L 841/19.A -, juris).

    Eine namentliche Kennzeichnungspflicht für Dolmetscher, die für die Anhörung des Bundesamtes hingezogen werden, ergibt sich weder aus Artt. 14 und 15 der Asylverfahrensrichtlinie noch aus §§ 24 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 17 Abs. 1 AsylG (a.A.: VG Potsdam, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 12 L 841/19.A -, juris Rn. 41).

  • VG Berlin, 27.04.2021 - 33 L 66.21
    Der Verweis der Antragstellerseite auf die Gründe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 18. Mai 2020 - 12 L 841/19.A - (juris Rn. 41) geht mithin ins Leere.
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