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   VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12   

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VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12 (https://dejure.org/2013,25870)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18.09.2013 - 8 K 2841/12 (https://dejure.org/2013,25870)
VG Potsdam, Entscheidung vom 18. September 2013 - 8 K 2841/12 (https://dejure.org/2013,25870)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12
    24 Seine rechtliche Grundlage findet der Bescheid in § 63 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 14 Satz 1 VwVG (zur Anwendung der §§ 6 ff. VwVG bei der Durchsetzung eines Beförderungsverbotes nach § 63 Abs. 2 AufenthG vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 -, juris, Rzn. 19, 21, 26; OVG Koblenz, Beschluss vom 8. August 2003 - 10 B 1179/03 -, juris, Rz. 2).

    Die bereits unmittelbar kraft Gesetzes nach § 63 Abs. 1 AufenthG bestehende Pflicht eines Beförderungsunternehmers, Ausländer nur dann in das Bundesgebiet zu befördern, wenn sie im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Visums sind, als auch das im Einzelfall durch entsprechende Verfügung konkretisierte Verbot nach § 63 Abs. 2 Satz 1 AufenthG sind dahin zu verstehen, dass den Beförderungsunternehmer eine nach objektiven Maßstäben bemessene Verpflichtung trifft, die Einhaltung der Pass- und Visumpflicht in jedem Einzelfall sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003, a. a. O., Rz. 18).

    Angesichts dieses strikten Beugecharakters dürfte es unzulässig und mit dem Übermaßverbot nicht vereinbar sein, Zwangsgelder über eine lange Zeit wegen wiederholter Verstöße festzusetzen, ohne diese jemals beizutreiben (offengelassen vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Januar 2003, a. a. O., Rz. 27; dort waren über annähernd sechs Jahre Zwangsgelder von mehr als 800 000 EUR ohne jeglichen Beitreibungsversuch festgesetzt worden).

    Hingegen rechtfertigt grundsätzlich jede fortgesetzte Missachtung eines Beförderungsverbots die präventive Durchsetzung dieses Verbots auch mit einem sich steigernden Zwangsgeld (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003, a. a. O., Rz. 22).

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12
    Allerdings kommt dem Zwangsgeld im Falle des § 63 Abs. 3 AufenthG ausschließlich der Charakter eines Beugemittels, nicht aber ein strafähnlicher Ahndungscharakter zu; seine alleinige präventive Funktion zielt darauf ab, künftige objektive Beförderungsverstöße zu vermeiden (BVerwG, a. a. O., Rz. 18; Urteil vom 14. März 2006 - 1 C 11.05 -, BVerwGE 125, 110 = juris, Rz. 9).

    Abgeschlossen ist das Vollstreckungsverfahren gegen eine Zwangsgeldfestsetzung unter anderem mit der freiwilligen Zahlung des festgesetzten Zwangsgeldes (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O., Rzn. 8 f.); hier also spätestens mit der letzten Zahlung der Klägerin am 10. Januar 2013.

    Dieses Ziel ist erreicht, wenn sich der Beförderungsunternehmer pflichtgemäß verhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O., Rz. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

    Auszug aus VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12
    Die Kammer hat bereits wiederholt entschieden, dass die Unterschrift des Passinhabers in der Regel Gültigkeitsvoraussetzung für das bei der Beförderung genutzte Reisedokument ist; die deutsche Praxis, Pässe nur als gültig anzuerkennen, wenn sie den international üblichen Inhalt aufwiesen, zu dem in der Regel auch die Unterschrift des Passinhabers gehöre, entspreche der international üblichen Praxis und sei völkerrechtlich nicht zu beanstanden (Urteile vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 - und vom 19. September 2012 - VG 8 K 498/10 -, jew. rechtskräftig; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 -, juris, Rz. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Dies habe das Verwaltungsgericht in früheren Entscheidungen, z.B. im Urteil vom 18. September 2013 - VG 8 K 2841/12, zutreffend erkannt.

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht Potsdam selbst in früheren Entscheidungen zu der überzeugenden Erkenntnis gelangt, die fehlende Unterschrift in einem Pass lasse sich "unschwer - auf einen Blick - feststellen" (vgl. Urteil vom 18. September 2013 - 8 K 2841/12 - juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 29.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Dies habe das Verwaltungsgericht in früheren Entscheidungen, z.B. im Urteil vom 18. September 2013 - VG 8 K 2841/12, zutreffend erkannt.
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