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   VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15   

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VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15 (https://dejure.org/2017,29462)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20.07.2017 - 1 K 4766/15 (https://dejure.org/2017,29462)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 1 K 4766/15 (https://dejure.org/2017,29462)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 9 N 50.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Die personellen und sachlichen Mittel des Verbandes sind dabei für die Erfüllung beider Aufgaben und gegebenenfalls für weitere freiwillige Aufgaben einzusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris).

    Der Landesgesetzgeber hat in § 79 Abs. 1 BbgWG die Gewässerunterhaltungsverbände zur Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung verpflichtet hat, was diese berechtigt, die Unterhaltung im Grundsatz in einem Betrieb durchzuführen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris).

    Zudem kommt dem Verband bei der Aufgabenerfüllung ein weites Organisationsermessen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris) zu, das sich auch auf die Haushaltsführung erstreckt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08

    Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Auch dieser gesetzliche Maßstab spricht mithin dafür, dass der Verband einen weiten Prognosespielraum für die rechnerische Verteilung der Gemeinkosten auf die Erfüllung der unterschiedlichen Aufgabearten besitzt (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 1151/15 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 -, juris).

    Die Prüfung des Gerichts ist auf die Frage beschränkt, ob der Beitragssatz im Zeitpunkt seiner Festsetzung der Höhe nach vertretbar gewesen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 und 45.08, juris Rn. 23).

    Dies ist auch deswegen gerechtfertigt, weil die vielfältigen Wirkungszusammenhänge zwischen Flächen sowie Wasser- und Naturhaushalt innerhalb eines Wassereinzugsgebietes ein Interesse aller Eigentümer an einer ordnungsgemäßen, d.h. die ökologischen Belange aller betroffenen Naturgüter beachtenden Gewässerunterhaltung begründen (VerfG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 18/10 -, juris Rn. 45; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 und 45.08, LKV 2009, 423).

  • VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 997/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    59 Zum anderen überschreitet der Verbandsbeitrag nicht bereits dann das zur Aufgabenerfüllung Erforderliche, wenn die das Jahr abschließende Jahresrechnung Rücklagen - in erheblichem Umfang - ausweist (so aber VG Potsdam, Urteil vom 9. Mai 2012 - VG 6 K 2294/07 -, juris), sondern vielmehr erst dann, wenn der Verband aus den Beiträgen tatsächlich in unzulässiger Weise Vermögen bildet (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 997/15 -, juris; vgl. auch zu den Beiträgen für eine Kammer BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45/87 -, BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 -, juris).

    Zudem ist eine unzulässige Vermögensmehrung bei einem Wasser- und Bodenverband erst dann anzunehmen, wenn das Vermögen über einen längeren Zeitraum hinweg insgesamt anwachsen würde (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 997/15 -, juris).

  • VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 1151/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Sie ist u.a. nur dann fehlerhaft, wenn in einer für den Beitragssatz relevanten Weise Kosten einbezogen worden sind, deren Ansatz sich als "willkürlich" erweist (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 1151/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - s. auch Kluge in: KAG Brandenburg, § 6 Rn. 596 m.w.N. zum Gebührenrecht).

    Auch dieser gesetzliche Maßstab spricht mithin dafür, dass der Verband einen weiten Prognosespielraum für die rechnerische Verteilung der Gemeinkosten auf die Erfüllung der unterschiedlichen Aufgabearten besitzt (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 1151/15 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 -, juris).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris Rn. 55; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91 -, juris; Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, juris Rn 66).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit einer echten Rückwirkungen ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durfte, sondern mit deren Änderung rechnen musste (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris Rn. 56).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Dieser Einwand wäre auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Gemeinden die ihnen gegenüber erlassenen Beitragsbescheide haben bestandskräftig werden lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 -, juris, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris).

    Die Beiträge dienen vielmehr der allgemeinen Finanzierung der Tätigkeit von Unterhaltungsverbänden und haben damit die Aufgabe, die Leistungen abzugelten, die im Gesamtinteresse der Grundstückseigentümer des Einzugsgebietes eines Gewässers zu dessen Unterhaltung erbracht werden (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, juris; Reinhardt/Hasche, WVG, § 30 Rn. 37).

  • VG Greifswald, 01.09.2016 - 3 A 1224/14

    Wassererechtlicher Planfeststellungsbeschluss - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass in der Kalkulation in unzulässiger Weise Kosten für den Naturschutz enthalten wären, die als gesamtstaatliche Aufgabe von der Allgemeinheit zu tragen wären (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 1. September 2016 - 3 A 1224/14 -, juris).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    59 Zum anderen überschreitet der Verbandsbeitrag nicht bereits dann das zur Aufgabenerfüllung Erforderliche, wenn die das Jahr abschließende Jahresrechnung Rücklagen - in erheblichem Umfang - ausweist (so aber VG Potsdam, Urteil vom 9. Mai 2012 - VG 6 K 2294/07 -, juris), sondern vielmehr erst dann, wenn der Verband aus den Beiträgen tatsächlich in unzulässiger Weise Vermögen bildet (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 997/15 -, juris; vgl. auch zu den Beiträgen für eine Kammer BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45/87 -, BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    59 Zum anderen überschreitet der Verbandsbeitrag nicht bereits dann das zur Aufgabenerfüllung Erforderliche, wenn die das Jahr abschließende Jahresrechnung Rücklagen - in erheblichem Umfang - ausweist (so aber VG Potsdam, Urteil vom 9. Mai 2012 - VG 6 K 2294/07 -, juris), sondern vielmehr erst dann, wenn der Verband aus den Beiträgen tatsächlich in unzulässiger Weise Vermögen bildet (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 997/15 -, juris; vgl. auch zu den Beiträgen für eine Kammer BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45/87 -, BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 -, juris).
  • VG Potsdam, 09.05.2012 - 6 K 2294/07

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Auszug aus VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
    59 Zum anderen überschreitet der Verbandsbeitrag nicht bereits dann das zur Aufgabenerfüllung Erforderliche, wenn die das Jahr abschließende Jahresrechnung Rücklagen - in erheblichem Umfang - ausweist (so aber VG Potsdam, Urteil vom 9. Mai 2012 - VG 6 K 2294/07 -, juris), sondern vielmehr erst dann, wenn der Verband aus den Beiträgen tatsächlich in unzulässiger Weise Vermögen bildet (Urteil der Kammer vom 9. März 2017 - VG 1 K 997/15 -, juris; vgl. auch zu den Beiträgen für eine Kammer BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 1 C 45/87 -, BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 44/13 -, juris).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08

    Rechtsverhältnisse in einem Gewässerunterhaltungsverband: Voraussetzung für die

  • OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung,

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 9 B 63.11

    Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2018 - 1 L 506/16

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss - Gewässerunterhaltungslast

    Auch wenn sich der Aufwand für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung durch die Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben im Einzelfall erhöht, handelt es sich daher um Kosten im Sinne von § 28 Abs. 1 WVG, die für die Erfüllung der Unterhaltungsaufgabe erforderlich und damit über Verbandsbeiträge zu refinanzieren sind (so auch VG Potsdam, Urt. v. 20.07.2017 - 1 K 4766/15 -, Rn. 68, juris).

    Diese Beiträge können schließlich auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden (VG Potsdam, Urt. v. 20.07.2017 - 1 K 4766/15 -, Rn. 68, juris).

    Dies ist auch deswegen gerechtfertigt, weil die vielfältigen Wirkungszusammenhänge zwischen Flächen sowie Wasser- und Naturhaushalt innerhalb eines Wassereinzugsgebietes ein Interesse aller Eigentümer an einer ordnungsgemäßen, d.h. die ökologischen Belange aller betroffenen Naturgüter beachtenden Gewässerunterhaltung begründen (VerfG des Landes Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - 18/10 -, juris Rn. 45; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2009 - OVG 9 S 10.08 und 45.08, LKV 2009, 423; VG Potsdam, Urt. v. 20.07.2017 - 1 K 4766/15 -, Rn. 68, juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Zur Begründung verweist die Beklagte auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 27. Februar 2018 - OVG 12 N 25.18 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 K 410/16 -, juris; Urteil vom 20. Juli 2017 - 1 K 4766/15 -, juris) und trägt weiter vor, es habe sich kein Vertrauen des Klägers auf den Bestand der noch zu Beginn des Jahres 2013 geltenden Umlagesatzung bilden können.
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte

    Zur Begründung verweist die Beklagte auf die aktuelle Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 27. Februar 2018 - OVG 12 N 25.18 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 K 410/16 -, juris; Urteil vom 20. Juli 2017 - 1 K 4766/15 -, juris) und trägt weiter vor, es habe sich kein Vertrauen der Klägerin auf den Bestand der noch zu Beginn des Jahres 2014 geltenden Umlagesatzung bilden können.
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