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   VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15   

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VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15 (https://dejure.org/2017,52897)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20.12.2017 - 7 K 4129/15 (https://dejure.org/2017,52897)
VG Potsdam, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 7 K 4129/15 (https://dejure.org/2017,52897)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931

    Beamtenrecht

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Hierfür reicht weder ein bloßer Wunsch nach Genugtuung (VGH München Beschluss vom 09. März 2011 - 3 ZB 09.2931 - juris) noch ein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes ohne Rücksicht darauf aus, ob abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte.
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Dass ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren zur Durchführung eines nicht offensichtlich aussichtslosen und bereits anhängigen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsprozesses verfolgt würde (vgl. BVerwG, Urt. vom 3. Juni 2006 - 5 C 50.02 - BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 - beide juris), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Letzteres kommt in Betracht bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung eröffneten Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, B. vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16

    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch eine bestimmte Maßnahme im einstweiligen

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Insofern verweist das Gericht auf die ausführliche Erörterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung und gibt zusammenfassend folgende Gesichtspunkte zu bedenken: Der Bescheid vom 3. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 ist rechtmäßig gewesen, denn er beruhte auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII. Im Hilfeplangespräch vom 23. Februar 2015 war der Beklagte in vertretbarer Weise (zur Bedeutung und zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei Hilfeplanverfahren - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 - juris, Rn. 5) zum Schluss gekommen, dass angesichts des sehr begrenzten Erfolgs der Lerntherapie der Einsatz einer psychotherapeutischen Hilfe erwogen werden müsse.
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 9 ZB 09.2555

    Erledigung vor Klageerhebung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Damit aber ist es letztlich ungewiss, ob jemals gleiche Verhältnisse gegeben sein werden, wie sie beim Erlass des Bescheides vom 3. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. August 2015 gegeben waren (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 9 ZB 09.2555 - juris).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Andererseits kann aber auch die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Bejahung des für einen Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses erfordern(vgl. BVerwG, U. vom 21. November 1980 - 7 C 18.79 - juris).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Dies würde eine hinreichend bestimmte Gefahr voraussetzen, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen bzw. eine gleichartige behördliche Entscheidung getroffen werden würde (BVerwG, B. vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89; U. vom 26. Juli 1996 - 8 C 20.95 - beides juris).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Dies würde eine hinreichend bestimmte Gefahr voraussetzen, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen bzw. eine gleichartige behördliche Entscheidung getroffen werden würde (BVerwG, B. vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89; U. vom 26. Juli 1996 - 8 C 20.95 - beides juris).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Die Umstellung der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (zur analogen Anwendbarkeit dieser Norm auf die Verpflichtungsklage BVerwG, B. vom 2. Oktober 1998 - 4 B 72/98 - Rn. 8; Schenke/Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. Rn. 109 m. w. N.) setzt voraus, dass sich der Verwaltungsakt erledigt hat und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung oder an der Feststellung seines ursprünglich gegebenen Anspruchs hat.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15
    Dass ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren zur Durchführung eines nicht offensichtlich aussichtslosen und bereits anhängigen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsprozesses verfolgt würde (vgl. BVerwG, Urt. vom 3. Juni 2006 - 5 C 50.02 - BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 - beide juris), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.
  • VG Potsdam, 06.05.2019 - 7 K 5121/16

    Bewilligung von Eingliederungshilfe wegen einer Dyskalkulie; nachträgliche

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