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   VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19   

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VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19 (https://dejure.org/2019,40937)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21.11.2019 - 12 L 747/19 (https://dejure.org/2019,40937)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21. November 2019 - 12 L 747/19 (https://dejure.org/2019,40937)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19
    Die Antragsgegnerin war aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14, juris) weder daran gehindert, überhaupt eine Auswahl nach Wartezeit vorzunehmen, noch dazu verpflichtet, bei einer Auswahl nach diesem Kriterium die berücksichtigungsfähige Wartezeit zu begrenzen oder Bewerber wegen zu langer Wartezeit vom Auswahlverfahren auszuschließen.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber angesichts der Komplexität des Hochschulzulassungswesens Zeit für eine Neuregelung des zentralen Vergabeverfahrens bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 251 ff.) und zur Vermeidung eines regelungslosen Zustandes eine Fortgeltung der beanstandeten Regelungen bis zu dem Ende dieses Übergangszeitraums für geboten gehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 13 C 1/09

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens nach Abschluss des

    Auszug aus VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19
    Denn es ist einem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgreichen Studienbewerber regelmäßig möglich, bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, zumindest einen erheblichen Teil des Studiums zu absolvieren, ohne dass die dabei in Anspruch genommene Ausbildungskapazität im Falle seines Unterliegens zurückgewährt werden könnte (ausführlich und mit umfangreichen Nachweisen OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2009 - 13 C 1/09 -, juris Rn. 37 ff; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2019 - VG 12 L 333.18 -, juris Rn. 42 mit Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2016 - OVG 5 L 40.15 -).
  • VG Berlin, 06.02.2019 - 12 L 333.18

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre - Digitale

    Auszug aus VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19
    Denn es ist einem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgreichen Studienbewerber regelmäßig möglich, bis zur Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, zumindest einen erheblichen Teil des Studiums zu absolvieren, ohne dass die dabei in Anspruch genommene Ausbildungskapazität im Falle seines Unterliegens zurückgewährt werden könnte (ausführlich und mit umfangreichen Nachweisen OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2009 - 13 C 1/09 -, juris Rn. 37 ff; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2019 - VG 12 L 333.18 -, juris Rn. 42 mit Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. März 2016 - OVG 5 L 40.15 -).
  • VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19

    Erstellung einer Rangliste im hochschuleigenen Auswahlverfahren

    Entsprechendes müsste dann nämlich auch für das örtliche Hochschulvergabeverfahren gelten (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. November 2019 - 12 L 747/19 -, juris Rdnr. 9 ff.).
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