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   VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14   

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VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14 (https://dejure.org/2018,2365)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22.01.2018 - 7 K 723/14 (https://dejure.org/2018,2365)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 7 K 723/14 (https://dejure.org/2018,2365)
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  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - juris Rn. 24).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Danach ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Denn die Kontoeröffnungsunterlagen sind der Sphäre der Klägerin zuzuordnen, so dass die Nichterweislichkeit der behaupteten Verfügungsberechtigung, vergleichbar mit behaupteten Darlehensverbindlichkeiten oder verdeckten Treuhandabreden (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2008 - 5 C 12/08 und 5 C 30/07) zu ihren Lasten geht.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Danach ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2005 - 6 M 145.04

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Rücknahme der Bewilligung

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Der im Bescheid vom 4. Juli 2013 zugleich bestimmte Rückforderungsanspruch ergibt sich aus § 50 Abs. 1 SGB X. Danach sind Sozialleistungen, zu denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zählen (§ 18 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I), zu erstatten, soweit der ihnen zugrunde liegende Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden ist (OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 13. Juli 2005 - OVG 6 M 145.04 - Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Auflage, § 20 Rn. 62).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können somit angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur dann beansprucht werden kann, "wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen" (§ 1 Halbsatz 2 BAföG; vgl. auch BVerwG, a.a.O., S. 286), die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 B 182/99 -, Rn. 3, juris).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
    Eine ordnungsgemäße Anhörung muss den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschreiben, dass der Adressat erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll und mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2/17 -, Rn. 9, juris).
  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben -

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