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   VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16.A   

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https://dejure.org/2020,2494
VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16.A (https://dejure.org/2020,2494)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27.01.2020 - 13 K 3080/16.A (https://dejure.org/2020,2494)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 13 K 3080/16.A (https://dejure.org/2020,2494)
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  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Dies weist darauf hin, dass zumindest in den großen Provinzhauptstädten die Lebensverhältnisse nicht von einer extremen allgemeinen Gewalt geprägt sind, die für Zivilpersonen die tatsächliche Gefahr einer Verletzung oder Tötung allein durch ihre Anwesenheit begründet (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, Rdnr. 66, 67; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rdnr. 158).

    ... Zusammenfassend ist zur aktuellen allgemeinen Sicherheitslage in Kabul festzustellen, dass zwar die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle seit dem Ende der ISAF-Mission Ende des Jahres 2014 zugenommen hat und bei Anschlägen die Zivilbevölkerung vermehrt Opfer, wenn nicht sogar Zielgruppe ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rdnr. 390).

    Daher kann bei Angehörigen dieser militanten Gruppierungen das Interesse bestehen, zur allgemeinen Abschreckung diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich ihrem Einflussbereich entzogen haben (Stahlmann: Gutachten Afghanistan an VG Wiesbaden, 28. März 2018, S. 310 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rdnr. 330).

    Dabei ist auch die Zumutbarkeit eines mit der Rückkehr verbundenen Risikos und die Bedeutung des gefährdeten Rechtsguts maßgeblich (VGH Baden Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rn. 447).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Selbst wenn gleichwohl eine hohe Dunkelziffer an zivilen Opfern angenommen wird, vermag die vom Senat näherungsweise ermittelte Gefahrendichte noch nicht die Annahme einer ganz außergewöhnlichen Situation in Bezug auf die Sicherheitslage zu begründen (so auch: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, Rdnr. 63; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 LS 316/17 -, juris, Rdnr. 131).

    Dies weist darauf hin, dass zumindest in den großen Provinzhauptstädten die Lebensverhältnisse nicht von einer extremen allgemeinen Gewalt geprägt sind, die für Zivilpersonen die tatsächliche Gefahr einer Verletzung oder Tötung allein durch ihre Anwesenheit begründet (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, Rdnr. 66, 67; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 -, juris, Rdnr. 158).

  • SG Berlin, 14.09.1955 - 15/12
    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Das ist nur in extremen Ausnahmefällen anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 15/12 -, juris, Rn. 26).

    Allgemein schlechte humanitäre Bedingungen können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in außergewöhnlichen Ausnahmefällen ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK begründen, und zwar jedenfalls dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind und überwiegend auf direkte und indirekte Aktionen der Konfliktparteien zurückgehen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 15/12 -, juris, Rn. 23 ff. mit Verweis u.a. auf EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien -, juris und vom 28. Juni 2011 - 8319/07 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, juris).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Allgemein schlechte humanitäre Bedingungen können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in außergewöhnlichen Ausnahmefällen ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK begründen, und zwar jedenfalls dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind und überwiegend auf direkte und indirekte Aktionen der Konfliktparteien zurückgehen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 15/12 -, juris, Rn. 23 ff. mit Verweis u.a. auf EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien -, juris und vom 28. Juni 2011 - 8319/07 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, juris).

    Es muss aber bewiesen werden, dass die Gefahr wirklich besteht und die Behörden des Bestimmungslandes die Gefahr nicht durch angemessenen Schutz beseitigen können (EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - 8319/07 - Sufi u. Elmi/Vereinigtes Königreich, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Die Annahme einer unmenschlichen Behandlung allein durch die humanitäre Lage und die allgemeinen Lebensbedingungen setzt allerdings ein sehr hohes Gefährdungsniveau voraus (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 -, juris, Rn. 24 f.).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Allgemein schlechte humanitäre Bedingungen können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in außergewöhnlichen Ausnahmefällen ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK begründen, und zwar jedenfalls dann, wenn die humanitären Gründe "zwingend" sind und überwiegend auf direkte und indirekte Aktionen der Konfliktparteien zurückgehen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 15/12 -, juris, Rn. 23 ff. mit Verweis u.a. auf EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien -, juris und vom 28. Juni 2011 - 8319/07 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, juris).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Eine Abschiebung kann die Verantwortlichkeit des Staates nach der Konvention nur dann begründen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer nach dem obigen Maßstab Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden ("real risk"; EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - Saadi/Italien, NVwZ 2008, 1330); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, juris, Rn. 20).
  • VGH Hessen, 27.09.2019 - 7 A 1637/14

    Asylrecht (Afghanistan) Subsidiärer Schutz und nationales Abschiebungsverbot

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof beschreibt die Sicherheitslage in Afghanistan im Allgemeinen und das Risiko, Opfer willkürlicher Gewalt in Kabul zu werden, in seinem Urteil vom 27. September 2019 - 7 A 1637/14.A - (juris, Rn. 88 ff., 104 ff., 125 ff. und 135 ff.) wie folgt:.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Dabei sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen und es sind zunächst jene am Zielort der Abschiebung zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 26 und 38).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Potsdam, 27.01.2020 - 13 K 3080/16
    Eine Abschiebung kann die Verantwortlichkeit des Staates nach der Konvention nur dann begründen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer nach dem obigen Maßstab Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden ("real risk"; EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - Saadi/Italien, NVwZ 2008, 1330); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, juris, Rn. 20).
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