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   VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18   

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VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18 (https://dejure.org/2018,11717)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27.04.2018 - 7 L 296/18 (https://dejure.org/2018,11717)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27. April 2018 - 7 L 296/18 (https://dejure.org/2018,11717)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17

    Anspruch auf Kitaplatz

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    Daher kann sich ein Rechtsanspruch auf Nachweisung eines Betreuungsplatzes nach § 24 Abs. 2 SGB VIII allein gegen die Antragsgegnerin zu 2. richten (vgl. zur Aufgabenübertragung und Passivlegitimation in Fällen einer wirksamen Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 KitaG - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - in Übereinstimmung mit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ein fehlerfreies Vergabeverfahren trägt der betreffende Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weil die insoweit maßgeblichen Umstände ersichtlich in seiner Verantwortungs- und Verfügungssphäre liegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30/17 -, juris sowie Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 - Rn. 13 nach juris bezogen auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06

    Passivlegitimation, Gemeinde, Landkreis, Aufgabenübertragung, Tagespflege,

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    Daher kann sich ein Rechtsanspruch auf Nachweisung eines Betreuungsplatzes nach § 24 Abs. 2 SGB VIII allein gegen die Antragsgegnerin zu 2. richten (vgl. zur Aufgabenübertragung und Passivlegitimation in Fällen einer wirksamen Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 KitaG - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - in Übereinstimmung mit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Androhung der Abschiebung nach

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    In diesem Fall trifft die Antragsgegnerin zu 1. der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2713 - juris, Rn. 43 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 6.18 - juris, Rn. 10) in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 4 AE 90.371 - juris, Rn. 23; VG Saarbrücken, Beschluss vom 15. September 2016 - 1 L 1512/16 - juris, Rn. 9), sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Bayern, 22.02.1990 - 4 AE 90.371
    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    In diesem Fall trifft die Antragsgegnerin zu 1. der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2713 - juris, Rn. 43 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 6.18 - juris, Rn. 10) in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 4 AE 90.371 - juris, Rn. 23; VG Saarbrücken, Beschluss vom 15. September 2016 - 1 L 1512/16 - juris, Rn. 9), sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks).
  • VG Saarlouis, 15.09.2016 - 1 L 1512/16

    Zuteilung eines Kirmesstandplatzes

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    In diesem Fall trifft die Antragsgegnerin zu 1. der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2713 - juris, Rn. 43 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 6.18 - juris, Rn. 10) in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 4 AE 90.371 - juris, Rn. 23; VG Saarbrücken, Beschluss vom 15. September 2016 - 1 L 1512/16 - juris, Rn. 9), sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 6 S 2.18

    Verpflichtung des Landes Berlin zur Bereitstellung von Kita-Plätzen

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    Die Darlegungs- und Beweislast für ein fehlerfreies Vergabeverfahren trägt der betreffende Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weil die insoweit maßgeblichen Umstände ersichtlich in seiner Verantwortungs- und Verfügungssphäre liegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30/17 -, juris sowie Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 - Rn. 13 nach juris bezogen auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 6 S 6.18

    Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in

    Auszug aus VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
    In diesem Fall trifft die Antragsgegnerin zu 1. der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2713 - juris, Rn. 43 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 6.18 - juris, Rn. 10) in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 4 AE 90.371 - juris, Rn. 23; VG Saarbrücken, Beschluss vom 15. September 2016 - 1 L 1512/16 - juris, Rn. 9), sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks).
  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität;

    Er findet neben dem kapazitätsunabhängigen Anspruch des § 24 Abs. 2 SGB VIII Anwendung (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 24, 67; VG Potsdam, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 19, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 5; Rixen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, Stand: 26.08.2019, § 24 Rn. 17).

    Auch der Einwand des Antragstellervertreters, dass sich die Antragsgegnerin nicht auf Kapazitätserschöpfung berufen könne, wenn ein sachgerecht ausgestaltetes und durchgeführtes Verfahren zur Vergabe der Kindergartenplätze nicht stattgefunden habe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30.17 -, beck-online Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 22 m. w. N.), führt hier nicht zu einem Anspruch auf vorläufige Zuweisung eines Ganztagesplatzes.

  • OLG Brandenburg, 08.09.2020 - 2 U 44/20
    Die Beklagte hat vielmehr unwidersprochen ausgeführt, der Versuch einer vertraglichen Vereinbarung im August 2011 sei an der Formwirksamkeit gescheitert (VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 16, juris).

    In diesem Fall trifft die Beklagte der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann, sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 18 - 19, unter Hinweis auf OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    Nichts anders gilt, wenn der Anspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung kumulativ oder - wie hier - allein auf § 10 Abs. 2 GemO gestützt und gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird (vgl. in diesem Sinne zum jeweiligen Landesrecht auch VG Potsdam, Beschlüsse vom 13.06.2018 - 7 L 423/18 -, juris Rn. 28, 33, und vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 18 ff., 29; VG München, Urteil vom 18.09.2013 - M 18 K 13.2256 -, juris Rn. 51, 71; a.A. VG Ansbach, Beschluss vom 17.02.2017 - AN 15 E 17.00226 -, juris Rn. 46; jeweils ohne Begründung).
  • VG Potsdam, 13.06.2018 - 7 L 423/18

    Bereitstellung eines Kindergartenplatzes

    Der Antragsgegnerin zu 1. steht im Gegensatz zum Antragsgegner der Einwand fehlender Betreuungskapazitäten unter entsprechender genauerer Darlegung auf jeden Fall gegenüber den Antragstellern offen, denn sie steht nicht in der Gesamtverantwortung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII, sondern hat nur nach Maßgabe des kommunalrechtlichen Benutzungsanspruchs nach § 12 der Brandenburgischen Kommunalverfassung - BbgKVerf - die Zuteilung bestehender Kapazitäten zu entscheiden (VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018 - VG 7 L 296/18 - juris, Rn. 19).
  • VG Cottbus, 11.01.2021 - 8 L 603/20

    Kindergartenrecht

    Die gegenteilige, auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 13. Juni 2018 (VG 7 L 423/18 - juris) gestützte Auffassung des Antragsgegners verkennt insoweit, dass die Gemeinde vorliegend eben nicht nur nach Maßgabe des kommunalrechtlichen Benutzungsanspruches nach § 12 der Brandenburgischen Kommunalverfassung über die Zuteilung bestehender Kapazitäten zu entscheiden hat, wie dies ggf. für eine Gemeinde in Betracht kommt, die mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe keinen (wirksamen) Vertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KitaG geschlossen hat (vgl. hierzu Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 16 ff.), sondern durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag die Erfüllung des - keinem Kapazitätsvorbehalt unterliegenden - Leistungsanspruches nach § 24 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs. 2 KitaG übernommen hat.
  • VG Bremen, 14.01.2020 - 3 V 2589/19

    KiTa-Platz - Anordnungsgrund; Betreuungsumfang; Ganztagsbetreuung;

    Die Antragsgegnerin muss zum einen die Erschöpfung der Kapazität und zum anderen die Durchführung eines sachgerecht ausgestalteten Verfahrens zur Platzvergabe substantiiert darlegen (vgl. VG Potsdam, Beschluss v. 27.04.2018, VG 7 L 296/18, juris).
  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 395/21

    Kindergartenrecht

    Legt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Erschöpfung der Kapazität und die Durchführung eines sachgerecht ausgestalteten Verfahrens zur Platzvergabe substantiiert dar, kann das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers nicht in Hinblick auf eine bestimmte Einrichtung ausgeübt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 80 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 28. August 2017, OVG 6 S 30.17, juris Rn. 17 ff.; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018, VG 7 L 296/18, juris; Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 3 V 2473/21, Rn. 15 juris).
  • VG Bremen, 03.06.2022 - 3 V 592/22

    Rechtsanspruch auf Kita-Platz - Betreuungsplatz; Kapazität; Kapazitätsvorbehalt;

    Die Antragsgegnerin muss zum einen die Erschöpfung der Kapazität und zum anderen aber auch die Durchführung eines sachgerecht ausgestalteten Verfahrens zur Platzvergabe substantiiert darlegen (vgl. VG Potsdam, B. v. 27.04.2018, VG 7 L 296/18, juris).
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