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   VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20.A   

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VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20.A (https://dejure.org/2020,39922)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27.11.2020 - 12 L 603/20.A (https://dejure.org/2020,39922)
VG Potsdam, Entscheidung vom 27. November 2020 - 12 L 603/20.A (https://dejure.org/2020,39922)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist dürfen indes nicht gleichzeitig laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 -, juris, Rn. 37).

    Bei gegebenem Konflikt zwischen dem Unionsrecht und dem nationalen Recht ist es Sache des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Gesetz unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, dem ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auszulegen und anzuwenden; soweit eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, darf es entgegenstehende innerstaatliche Vorschriften nicht anwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 48 mit Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des EuGH).

    Von der Möglichkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 54), die Vollziehung der Abschiebungsandrohung des streitbefangenen Bescheides vom 25. März 2020 auszusetzen, hat das Bundesamt keinen Gebrauch gemacht.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Die in § 24 Abs. 1 S. 3 AsylG ausdrücklich vorgeschriebene persönliche Anhörung ist das zentrale Herzstück des in dem auf die Prüfung individueller Verfolgungsbehauptungen (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 in BVerfGE 54, 341, 359) angelegten Verfahrens.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Das Recht auf Gehör garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen und dass die Verwaltung mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Erklärungen zur Kenntnis nimmt, indem sie sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht, bevor eine nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-277/11 - in NVwZ 2013, Rn. 87, 88).
  • VG Hannover, 12.01.2017 - 10 B 7714/16

    Amtsermittlung; Asylverfahren; Internationaler Schutz; Schutzgesuch; Zweitantrag

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Ob ein Antrag - so wie hier - nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 71 a AsylG als unzulässig abgelehnt werden kann oder ob die Voraussetzungen auf materielle Prüfung eines Schutzbegehrens vorliegen, muss positiv feststehen, wenn die Entscheidung über den Antrag ergeht (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 10 B 7714/16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Die Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 71 a AsylG vorliegen, obliegt dem Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 24).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Vielmehr müssen alle Rechtswirkungen dieser Entscheidung ausgesetzt werden, und daher darf insbesondere die in Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise von mindestens sieben Tagen nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien -, Rn. 61 und 62).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Behördenentscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil 14. Mai 1996 zu sogenannten Flughafenverfahren - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 99).
  • VG Stuttgart, 23.04.2019 - A 4 K 15556/17
    Auszug aus VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Die Prüfung, ob überhaupt eine Zweitantragsituation vorliegt, beinhaltet, unter anderem, dass das Bundesamt Kenntnis von der Entscheidung und den Entscheidungsgründen der Ablehnung des Antrags im anderen Mitgliedstaat hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 23. April 2019 - A 4 K 15556/17 - S. 6 des Urteilsabdrucks mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur europarechtskonformen Auslegung des § 71 a Abs. 1 AsylG).
  • VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Zudem dürfte auch die angedachte Abschiebungsandrohung nicht rechtmäßig sein, weil sie sich als nicht unionsrechtskonform erweist, denn die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist werden gleichzeitig in Lauf gesetzt, was nicht zulässig ist (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichts, zuletzt Beschluss vom 27. November 2020 - VG 12 L 603/20.A -, Seite 7 ff. des Beschlussabdrucks unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, am 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 - und des EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien, beide u. a. veröffentlicht in juris).
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