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   VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20.A   

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https://dejure.org/2020,39921
VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20.A (https://dejure.org/2020,39921)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.11.2020 - 12 L 527/20.A (https://dejure.org/2020,39921)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. November 2020 - 12 L 527/20.A (https://dejure.org/2020,39921)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist dürfen indes nicht gleichzeitig laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 -, juris, Rn. 37).

    Bei gegebenem Konflikt zwischen dem Unionsrecht und dem nationalen Recht ist es Sache des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Gesetz unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, dem ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auszulegen und anzuwenden; soweit eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, darf es entgegenstehende innerstaatliche Vorschriften nicht anwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 48 mit Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des EuGH).

    Von der Möglichkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 54), die Vollziehung der Abschiebungsandrohung des streitbefangenen Bescheides vom 29. April 2020 auszusetzen, hat das Bundesamt keinen Gebrauch gemacht.

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass dieser Rechtsbegriff in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Auslegung gefunden hat, die ihn mit einem hinreichend bestimmten Rechtsgehalt füllt und den Gerichten Entscheidungen nach objektiven Kriterien ermöglicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983, - 1 BvR 1470/82 - in BVerfGE 65, 76, 96).

    Warum eine Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden sei, habe sich mithin aus den die Unbegründetheit der Klage darlegenden Entscheidungsgründen des Urteils zu ergeben, denn durch diese Darlegungspflicht werde die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 1983, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    "Offensichtlich unbegründet... ist die Klage eines Asylbewerbers..., wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).".
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Vielmehr müssen alle Rechtswirkungen dieser Entscheidung ausgesetzt werden, und daher darf insbesondere die in Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise von mindestens sieben Tagen nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien -, Rn. 61 und 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich bereits mit der formellen Rechtmäßigkeit der Ersten Verordnung zur Änderung der Gerichtzuständigkeitsverordnung - ohne Prüfung ihrer materiellen Rechtmäßigkeit - befasst (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2018 - OVG 3 N 301.17 -, juris, m. w. N.).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    - 2 BvR 1413/83 - in BVerfGE 67, 43, 56 f.; Marx, Kommentar zum Asylgesetz, 10. Aufl. 2019, Anm. 13 zu § 30 AsylG).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Die in § 24 Abs. 1 S. 3 AsylG ausdrücklich vorgeschriebene persönliche Anhörung ist das zentrale Herzstück des in dem auf die Prüfung individueller Verfolgungsbehauptungen (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 in BVerfGE 54, 341, 359) angelegten Verfahrens.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Das Recht auf Gehör garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen und dass die Verwaltung mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Erklärungen zur Kenntnis nimmt, indem sie sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht, bevor eine nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-277/11 - in NVwZ 2013, Rn. 87, 88).
  • VG Potsdam, 18.01.2018 - 6 K 5981/17

    Örtliche verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit bei Erstaufnahmeeinrichtung mit

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Das Verwaltungsgericht Potsdam ist für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständig, obwohl der Antragsteller sich im Zeitpunkt seiner Klageerhebung und Antragstellung laut seiner Aufenthaltsgestattung in der Aufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, und damit außerhalb der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Potsdam aufzuhalten hatte, wobei in diesem Zusammenhang der Aufenthalt in D...-K..., wohin der Antragsteller auf wessen Veranlassung und auf welcher Grundlage auch immer hin offenbar verbracht worden ist, für die Begründung der Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts rechtlich unerheblich ist (vgl. dazu im Einzelnen VG Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A -, juris, Rn. 2, und Beschluss vom 24. Juli 2019 - VG 13 K 1817/19.A -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks, dem folgend VG Potsdam, Beschluss vom 7. Februar 2020 - VG 12 L 509/19.A -, S.2 des Beschlussabdrucks).
  • VG Potsdam, 24.07.2019 - 13 K 1817/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts - Streitigkeiten nach dem Asylgesetz

    Auszug aus VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
    Das Verwaltungsgericht Potsdam ist für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständig, obwohl der Antragsteller sich im Zeitpunkt seiner Klageerhebung und Antragstellung laut seiner Aufenthaltsgestattung in der Aufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt, und damit außerhalb der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Potsdam aufzuhalten hatte, wobei in diesem Zusammenhang der Aufenthalt in D...-K..., wohin der Antragsteller auf wessen Veranlassung und auf welcher Grundlage auch immer hin offenbar verbracht worden ist, für die Begründung der Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts rechtlich unerheblich ist (vgl. dazu im Einzelnen VG Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A -, juris, Rn. 2, und Beschluss vom 24. Juli 2019 - VG 13 K 1817/19.A -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks, dem folgend VG Potsdam, Beschluss vom 7. Februar 2020 - VG 12 L 509/19.A -, S.2 des Beschlussabdrucks).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

  • VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236

    Zur Frage des abgeleiteten Flüchtlingsschutzes

    Macht das Bundesamt aber von der ihm durch das nationale Recht eingeräumten Befugnis nach § 80 Abs. 4 VwGO in der Folge des gerichtlichen Verfahrens oder bereits im Bescheid selbst keinen Gebrauch, verkürzt sich dadurch der einem Asylantragsteller nach Unionsrecht zukommende Rechtsanspruch auf einen effektiven Rechtsschutz und ergeben sich nach Auffassung des erkennenden Gerichts in der Folge auch hieraus ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung (so auch: VG Potsdam, B.v. 30.11.2020 - 12 L 527/20.A - BeckRS 2020, 34039).
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