Rechtsprechung
   VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4473
VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486 (https://dejure.org/2015,4473)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.03.2015 - RN 4 K 14.486 (https://dejure.org/2015,4473)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. März 2015 - RN 4 K 14.486 (https://dejure.org/2015,4473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO;Feststellung der rechtswidrigen Erfüllung einer Strafvorschrift;Auswirkungen auf tierschutzrechtliche Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Haltens und Betreuens von Schweinen aufgrund der nicht tierschutzgerechten Haltung der Tiere

  • rewis.io

    Schweinbestand, Untersagungsverfügung, Einstellung des Strafverfahrens, Auswirkung auf tierschutzrechtliche Anordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.03.2005 - 24 CS 05.357
    Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486
    Wäre der Tatbestand einer Strafvorschrift nicht in rechtswidriger Weise erfüllt worden und wären damit diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 StPO (so bereits VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v., zu § 153 a StPO; ebenso BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18; vgl. auch VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22).
  • VG Gießen, 16.04.2013 - 7 K 4111/11

    Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger

    Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486
    Wäre der Tatbestand einer Strafvorschrift nicht in rechtswidriger Weise erfüllt worden und wären damit diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 StPO (so bereits VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v., zu § 153 a StPO; ebenso BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18; vgl. auch VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht