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VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO;Feststellung der rechtswidrigen Erfüllung einer Strafvorschrift;Auswirkungen auf tierschutzrechtliche Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Haltens und Betreuens von Schweinen aufgrund der nicht tierschutzgerechten Haltung der Tiere
- rewis.io
Schweinbestand, Untersagungsverfügung, Einstellung des Strafverfahrens, Auswirkung auf tierschutzrechtliche Anordnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.03.2005 - 24 CS 05.357
Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486
Wäre der Tatbestand einer Strafvorschrift nicht in rechtswidriger Weise erfüllt worden und wären damit diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 StPO (so bereits VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v., zu § 153 a StPO; ebenso BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18; vgl. auch VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22). - VG Gießen, 16.04.2013 - 7 K 4111/11
Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger
Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RN 4 K 14.486
Wäre der Tatbestand einer Strafvorschrift nicht in rechtswidriger Weise erfüllt worden und wären damit diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 StPO (so bereits VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v., zu § 153 a StPO; ebenso BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18; vgl. auch VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22).