Rechtsprechung
VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.00289 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ein Anspruch des Fischereiberechtigten auf die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe an der Stauanlage eines Speichersees besteht nicht, wenn er diesen nicht im Planfeststellungsverfahren erfolgreich verfolgt hat, und die nach Einstau zu erwartenden bzw. geltend gemachten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Fischereiberechtigten auf die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe an der Stauanlage eines Speichersees bei Versäumung einer vorherigen Verfolgung im Planfeststellungsverfahren ; Anspruch auf die Errichtung einer Fischaufstiegshilfe an der Stauanlage eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96
Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für …
Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.00289
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung liegt ein rechtserheblicher Eingriff in das private Fischereirecht im Sinne von Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 oder Art. 8 BayFiG nur dann vor, wenn behördliches Handeln oder Unterlassen in Folge ihrer Auswirkungen, Tragweite oder Beschaffenheit das Fischereirecht ganz oder zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aufheben oder entwerten - mit anderen Worten, wenn das Fischereirecht in seiner Substanz betroffen ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.3.1998, NVwZ-RR 1999 734 ff.; ferner BVerwGE 102, 74 zur Rechtslage nach außerbayerischem Recht). - VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084
Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und …
Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.00289
Dritte haben keinen Anspruch auf Erfüllung der Unterhaltungspflicht im Allgemeinen oder auf Vornahme bestimmter Unterhaltungsmaßnahmen im Besonderen (vgl. BayVGH vom 2.2.2004, BayVBl 2005, 411 f.). - BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71
Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken
Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.00289
Ein öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- oder Abwehranspruch kann aber nur dann entstehen, wenn konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwG vom 14.12.1973, DÖV 1974, 209).
- VG Bayreuth, 20.01.2017 - B 2 K 16.225
Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Wasserkraftanlage - Schutz …
Da die Vorschrift lediglich zum Wohle der Allgemeinheit einen Prüfauftrag an die Behörden erteilt, ist sie nicht drittschützend (VG Regensburg, Urteil vom 02.08.2010, RO 8 K 10.00289). - VG Ansbach, 07.10.2020 - AN 9 K 18.00360
Nassschäden an Mühlengebäude nach Aufstau einer Talsperre
Die materiell-rechtliche Beurteilung richtet sich hingegen nach den ab dem 1. März 2010 geltend Vorschriften des WHG und des BayWG, wobei sich aus der Neufassung der genannten Gesetze vorliegend in der Sache ohnehin keine beachtlichen Unterschiede ergeben (vgl. hierzu auch VG Regensburg, U.v. 2.8.2010 - RO 8 K 10.00289 - juris Rn. 14).