Rechtsprechung
   VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39236
VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507 (https://dejure.org/2020,39236)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507 (https://dejure.org/2020,39236)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. November 2020 - RO 5 S 20.2507 (https://dejure.org/2020,39236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LFGB § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, § 44 Abs. 4a S. 2; VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 2, 14 Abs. 1
    Salmonellen-Verdacht in Teewurst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 08.12.2017 - 7 K 1859/17

    Auch Lebensmittellabore müssen auffällige Befunde melden

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Die Antragstellerin kann sich aus den genannten Gründen auch nicht mit Erfolg geltend machen, dass es sich um eine sog. Freigabeuntersuchung handele, d.h. Teewürste aus den beprobten Rohstoffmischungen nur in den Verkehr gebracht würden, wenn keine Salmonellen nachgewiesen werden würden (so auch: VG Aachen, Urt. v. 8.12.2017 - 7 K 1859/1717 - LMuR 2018, 165).

    Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des VG Aachen, Urt. v. 8.12.2017 - 7 K 1859/17 - LMuR 2018, 165:.

  • VGH Bayern, 26.01.2011 - 9 ZB 09.2116

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Kinder-Lutschbonbon mit Kaugummikern; Verbot

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Auch die Verwendung von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs für besonders schutzbedürftige Verbraucher, z. B. für Säuglinge, kann außerhalb der normalen Bedingungen sein, so dass Abs. 1 gleichfalls nicht eingreift (vgl. VGH München, B. v. 26.1.2011 - 9 ZB 09.2116 - LMRR 2011, 35 zu Lutschbonbons mit einem Durchmesser von 3 cm, die nach Auffassung des Gerichts von Kleinkindern in den Mund aufgenommen werden und die Atemwege verschließen können), (Zipfel/Rathke LebensmittelR/Rathke, 176. EL März 2020, EG-Lebensmittel-Basisverordnung Art. 14 Rn. 14 f.).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Soweit die Kammer hingegen wegen möglicher offener Erfolgsaussichten des Rechtsmittels eine eigene Interessenabwägung vornehmen muss, ist auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer abzustellen, die darüber zu befinden hat, ob jetzt ein öffentliches oder überwiegend privates Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2019 - 12 CS 18.2658 - juris, Rn. 47).
  • VG Würzburg, 14.07.2014 - W 6 S 14.485

    Trinkwassererwärmungs- und leitungsanlage einer Wohneigentümergemeinschaft

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Weder liegt es im öffentlichen Interesse, einen offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakt sofort zu vollziehen, noch, dass ein unzulässiger oder unbegründeter Rechtsbehelf die sofortige Vollziehung verhindert (VG Würzburg, B. v. 14.7.2014 - W 6 S 14.485 -, juris Rn. 57).
  • BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94

    Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Es kommt hier nicht darauf an, ob die materiellen Verbotsvoraussetzungen tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG, B. v. 21.4.1995 - 1 VR 9/94, NJW 1995, 2505).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B. v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606

    Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden

    Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
    Grundsätzlich muss die Begründung auf den konkreten Einzelfall abstellen und darf sich nicht mit "formelhaften" Erwägungen begnügen (BayVGH, B. v. 30.10.2009 - 7 CS 09.2606 -, juris Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht