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VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
LFGB § 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, § 44 Abs. 4a S. 2; VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 2, 14 Abs. 1
Salmonellen-Verdacht in Teewurst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
- VGH Bayern, 08.03.2021 - 20 CS 20.2720
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Aachen, 08.12.2017 - 7 K 1859/17
Auch Lebensmittellabore müssen auffällige Befunde melden
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Die Antragstellerin kann sich aus den genannten Gründen auch nicht mit Erfolg geltend machen, dass es sich um eine sog. Freigabeuntersuchung handele, d.h. Teewürste aus den beprobten Rohstoffmischungen nur in den Verkehr gebracht würden, wenn keine Salmonellen nachgewiesen werden würden (so auch: VG Aachen, Urt. v. 8.12.2017 - 7 K 1859/1717 - LMuR 2018, 165).Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des VG Aachen, Urt. v. 8.12.2017 - 7 K 1859/17 - LMuR 2018, 165:.
- VGH Bayern, 26.01.2011 - 9 ZB 09.2116
Antrag auf Zulassung der Berufung; Kinder-Lutschbonbon mit Kaugummikern; Verbot …
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Auch die Verwendung von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs für besonders schutzbedürftige Verbraucher, z. B. für Säuglinge, kann außerhalb der normalen Bedingungen sein, so dass Abs. 1 gleichfalls nicht eingreift (vgl. VGH München, B. v. 26.1.2011 - 9 ZB 09.2116 - LMRR 2011, 35 zu Lutschbonbons mit einem Durchmesser von 3 cm, die nach Auffassung des Gerichts von Kleinkindern in den Mund aufgenommen werden und die Atemwege verschließen können), (…Zipfel/Rathke LebensmittelR/Rathke, 176. EL März 2020, EG-Lebensmittel-Basisverordnung Art. 14 Rn. 14 f.). - VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658
Betriebsuntersagung eines Altersheims
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Soweit die Kammer hingegen wegen möglicher offener Erfolgsaussichten des Rechtsmittels eine eigene Interessenabwägung vornehmen muss, ist auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer abzustellen, die darüber zu befinden hat, ob jetzt ein öffentliches oder überwiegend privates Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2019 - 12 CS 18.2658 - juris, Rn. 47).
- VG Würzburg, 14.07.2014 - W 6 S 14.485
Trinkwassererwärmungs- und leitungsanlage einer Wohneigentümergemeinschaft
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Weder liegt es im öffentlichen Interesse, einen offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakt sofort zu vollziehen, noch, dass ein unzulässiger oder unbegründeter Rechtsbehelf die sofortige Vollziehung verhindert (VG Würzburg, B. v. 14.7.2014 - W 6 S 14.485 -, juris Rn. 57). - BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94
Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Es kommt hier nicht darauf an, ob die materiellen Verbotsvoraussetzungen tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerwG, B. v. 21.4.1995 - 1 VR 9/94, NJW 1995, 2505). - VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B. v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 -, juris Rn. 17). - VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606
Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden
Auszug aus VG Regensburg, 02.11.2020 - RO 5 S 20.2507
Grundsätzlich muss die Begründung auf den konkreten Einzelfall abstellen und darf sich nicht mit "formelhaften" Erwägungen begnügen (BayVGH, B. v. 30.10.2009 - 7 CS 09.2606 -, juris Rn. 17).