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   VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600   

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VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600 (https://dejure.org/2021,65361)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.12.2021 - RO 1 K 21.600 (https://dejure.org/2021,65361)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - RO 1 K 21.600 (https://dejure.org/2021,65361)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - und U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - jeweils juris).

    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - sowie B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - jeweils juris).

    Danach muss das Gutachten sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, das heißt die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde darstellen, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten, seinen dienstlichen Anforderungen weiter zu genügen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 6.12 - sowie B.v. 13.3.2014 - 2 B 49.12).

    "...Zwar ist die Beurteilung der Dienstunfähigkeit Aufgabe des Dienstherrn und des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 12).

    Erst wenn feststeht, dass der in seiner Beschäftigungsbehörde dienstunfähige Beamte auch nicht anderweitig von seinem Dienstherrn eingesetzt werden kann, darf er wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzt werden (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37/13 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht erachtet es demgegenüber als ausreichend, in die Suchbemühungen solche freien Dienstposten einzubeziehen, die in absehbarer Zeit frei werden und voraussichtlich neu zu besetzen sind, wobei ein zu berücksichtigender Zeitraum von sechs Monaten als angemessen erachtet wird (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37/13 - juris).

    In welcher Form die Verwaltung der Suchpflicht nachkommt, sei es durch schriftliche Anfragen oder aber durch E-Mail-Abfragen oder auf andere Weise, bleibt ihrer Organisationsgewalt überlassen (BayVGH, U.v. 26.9.2019 - 3 BV 17.2302 - juris Rn. 44; BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 02.09.2019 - 6 ZB 19.623

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Die Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2019 (6 ZB 19.623) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Selbst wenn man zugunsten des Klägers ein tatsächlich nicht vorhandenes, mindestens halbschichtiges Restleistungsbild unterstelle, griffen die Grundsätze der Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2019 (6 ZB 19.623).

    Ein Bundesbeamter, der nur an seinem Wohnort oder in Wohnortnähe in einer Entfernung von ca. 30 km beschäftigt werden kann, ist nicht dienstfähig (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2019 - 6 ZB 19.623 - juris Rn. 8).

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seiner Entscheidung vom 2. September 2019 (6 ZB 19.623 - juris Rn. 8) aus:.

    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat hierzu in seiner Entscheidung vom 16. Januar 2019 (RO 1 K 17.2209 - juris Rn. 98 ff.) folgende Auffassung vertreten, die im Nachgang auch vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 2. September 2019 (6 ZB 19.623 - juris Rn. 10) bestätigt wurde:.

    Auch in dem zwischen dem Erlass der Ausgangsentscheidung vom 24. Februar 2020 und der das Verwaltungsverfahren abschließenden Widerspruchsentscheidung vom 3. Mai 2021 liegenden Zeitraum war die Abfrage (sowohl intern als auch extern) nicht nochmals zu aktualisieren (so auch VG Regensburg, U.v.16.1.2019 - RO 1 K 17.2209 -, bestätigt durch BayVGH, B.v. 2.9.2019 - 6 ZB 19.623 - juris).

  • VG Regensburg, 16.01.2019 - RO 1 K 17.2209

    Versetzung in den Ruhestand eines Beamten bei Erkrankung

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Es ist nicht ausreichend, wenn der Kläger nur noch für eine einzige, nämlich an seinem Wohnort befindliche (aber objektiv gar nicht vorhandene), Tätigkeit dienstfähig ist (vgl. VG Regensburg, U.v. 16.1.2019 - RO 1 K 17.2209, S. 21; B.v. 31.7.2017 - RO 1 E 17.903 - S. 13, bestätigt durch BayVGH, B.v. 27.9.2017 - 14 CE 17.1638 - juris Rn. 7; VG Regensburg, U.v. 19.12.2018 - RO 1 K 17.1685).

    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat hierzu in seiner Entscheidung vom 16. Januar 2019 (RO 1 K 17.2209 - juris Rn. 98 ff.) folgende Auffassung vertreten, die im Nachgang auch vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 2. September 2019 (6 ZB 19.623 - juris Rn. 10) bestätigt wurde:.

    Auch in dem zwischen dem Erlass der Ausgangsentscheidung vom 24. Februar 2020 und der das Verwaltungsverfahren abschließenden Widerspruchsentscheidung vom 3. Mai 2021 liegenden Zeitraum war die Abfrage (sowohl intern als auch extern) nicht nochmals zu aktualisieren (so auch VG Regensburg, U.v.16.1.2019 - RO 1 K 17.2209 -, bestätigt durch BayVGH, B.v. 2.9.2019 - 6 ZB 19.623 - juris).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Unter Würdigung aller Umstände aus dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO sei das wiederholte Nichterscheinen des Klägers zu den ordnungsgemäß angeordneten betriebsärztlichen Untersuchungen am 2. September 2020, am 11. September 2020, am 8. Oktober 2020 sowie am 9. Dezember 2020 als beharrliche Verweigerung zu werten und zulasten des Klägers im Rahmen der Feststellung seiner dauerhaften Dienstunfähigkeit zu würdigen (mit Verweis auf BVerwG, B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - und U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 12).

    Unter Würdigung aller Umstände aus dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO sei das wiederholte Nichterscheinen des Klägers zu den ordnungsgemäß angeordneten betriebsärztlichen Untersuchungen am 2. September 2020, am 11. September 2020, am 8. Oktober 2020 sowie am 9. Dezember 2020 als beharrliche Verweigerung zu werten und zulasten des Klägers im Rahmen der Feststellung seiner dauerhaften Dienstunfähigkeit zu würdigen (mit Verweis auf BVerwG, B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - und U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Urteil vom 26. April 2012 (2 C 17/10 - juris Rn. 12) Folgendes aus:.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - und U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - jeweils juris).

    Der Arzt wird lediglich als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 37.13 - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - sowie B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - jeweils juris).

    Durch diese generalisierende Regelung, durch die die Sonderregelung in § 4 Abs. 4 PostPersRG (i.d.F. vom 14.9.1994) zu Betriebs- und Vertrauensärzten für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen überflüssig wurde (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 49 und 54; BVerwG, U. v. 5.6.2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 19), hat es der Gesetzgeber ausdrücklich der Entscheidung der obersten Dienstbehörde überlassen, auch angestellte oder verbeamtete (Vertrauens-)Ärzte durch Aufnahme in eine Gutachterliste mit Begutachtungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit beauftragen zu können (vgl. BT-Drs. 14/7064 S. 54).

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Da es sich bei der Ruhestandsversetzung um eine gebundene Entscheidung handelt, obliegt dem Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch die Prüfung, ob der Verwaltungsakt aus anderen als den von der Behörde genannten Gründen rechtmäßig ist, wenn die von der Behörde gegebene Begründung nicht zutrifft (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - juris Rn. 38; BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24/12 - juris Rn. 11).

    Das Gericht hat ggf. auch aufzuklären, ob der Beamte im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung dienstunfähig war, wenn sich die vom Dienstherrn für die Prognose dauernder Dienstunfähigkeit gegebene Begründung als nicht tragfähig erweist (vgl. BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24.12 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Da es sich bei der Ruhestandsversetzung um eine gebundene Entscheidung handelt, obliegt dem Gericht nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO auch die Prüfung, ob der Verwaltungsakt aus anderen als den von der Behörde genannten Gründen rechtmäßig ist, wenn die von der Behörde gegebene Begründung nicht zutrifft (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - juris Rn. 38; BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24/12 - juris Rn. 11).

    Da der Beamte bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 26 BeamtStG in den Ruhestand zu versetzen ist, obliegt dem Gericht, wenn die hierfür gegebene Begründung nicht zutrifft, gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich die Prüfung, ob der Bescheid aus anderen als den vom Dienstherrn geltend gemachten Gründen rechtmäßig ist (Spruchreifmachung, vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn. 38).".

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Unter Würdigung aller Umstände aus dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO sei das wiederholte Nichterscheinen des Klägers zu den ordnungsgemäß angeordneten betriebsärztlichen Untersuchungen am 2. September 2020, am 11. September 2020, am 8. Oktober 2020 sowie am 9. Dezember 2020 als beharrliche Verweigerung zu werten und zulasten des Klägers im Rahmen der Feststellung seiner dauerhaften Dienstunfähigkeit zu würdigen (mit Verweis auf BVerwG, B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - und U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 12).

    Unter Würdigung aller Umstände aus dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO sei das wiederholte Nichterscheinen des Klägers zu den ordnungsgemäß angeordneten betriebsärztlichen Untersuchungen am 2. September 2020, am 11. September 2020, am 8. Oktober 2020 sowie am 9. Dezember 2020 als beharrliche Verweigerung zu werten und zulasten des Klägers im Rahmen der Feststellung seiner dauerhaften Dienstunfähigkeit zu würdigen (mit Verweis auf BVerwG, B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - und U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10).

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Der Ablauf der Frist führt entgegen der Auffassung der Beklagten zwar nicht dazu, dass später erhobene Einwendungen von vorneherein unbeachtlich wären (BVerwG, U.v. 14.8.1974 - 6 C 20.71 - juris Rn. 28).

    Vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Zurruhesetzung eingegangene, auch verspätet eingegangene, Einwendungen sind allerdings aus Fürsorgegesichtspunkten zu beachten (BVerwG, U.v. 14.8.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.12.2021 - RO 1 K 21.600
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - sowie U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - jeweils juris).

    Es liegt im Organisationsermessen des Dienstherrn, welche und wie viele Ämter im abstrakt-funktionellen und im konkret-funktionellen Sinn er bei den Behörden einrichtet und aus welchen Gründen er diese Infrastruktur ändert (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - juris, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - juris).

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

  • VGH Bayern, 26.09.2019 - 3 BV 17.2302

    Suche nach anderweitiger Verwendung vor Ruhestandsversetzung wegen

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 16.08.2012 - 2 C 6.12

    Einstellung eines Verfahrens nach gemeinsamer Erledigterklärung

  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 3 B 16.1996

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 B 49.12

    Zurruhesetzungsverfahren; Feststellung der Dienstunfähigkeit; Inhalt des

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 3 ZB 13.1665

    Thromboseneigung und Dienstunfall

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit;

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 46.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Zuweisung

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

  • VGH Bayern, 12.08.2005 - 3 B 98.1080
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 2211/07

    Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Grund einer gutachterlichen Stellungnahme

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.17

    Vesetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. Dezember 2021 - RO 1 K 21.600 - wird abgelehnt.
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