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   VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761   

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VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761 (https://dejure.org/2022,7621)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761 (https://dejure.org/2022,7621)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - RO 11 K 21.30761 (https://dejure.org/2022,7621)
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  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761
    Eine Ausbürgerung, die lediglich eine ordnungsrechtliche Sanktion für die Verletzung einer alle Staatsbürger gleichermaßen treffende Pflicht darstellt, kann ebenfalls nicht als flüchtlingsrelevante Verfolgung angesehen werden (vgl. BVerwG, U. v. 26.02.2009 Az. 10 C 50/07).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761
    Voraussetzung hierfür ist eine außergewöhnliche Situation, die durch einen so hohen Gefährdungsgrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein auf Grund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer solchen Bedrohung ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 14.07.2009 Az. 10 C 9.08).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761
    Eine Abschiebung muss dann ungeachtet der Erlasslage ausgesetzt werden, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. z.B. BVerwG, B. v. 14.11.2007 Az. 10 B 47/07 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761
    2AsylG regelmäßig aus denselben tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK aus, weshalb in der Sache divergierende Bewertungen kaum denkbar sind (vgl. BVerwG, U. v. 31.01.2013 Az. 10 C 15/12).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

    Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2022 - RO 11 K 21.30761
    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn den Asylsuchenden dort ein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelendung und zum Tod führt oder, wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (vgl. BVerwG, B. v. 17.05.2006 Az. 1 B 100/05).
  • VG Augsburg, 06.04.2023 - Au 9 K 22.31076

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak - zumutbare innländische

    Diese Voraussetzung ist nur dann nicht gegeben, wenn den Asylsuchenden dort ein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelendung und zum Tod führt, oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2006 - 1 B 100/05 - juris; VG Regensburg, U.v. 3.2.2022 - RO 11 K 21.30761 - juris Rn. 31).
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