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   VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323   

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VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323 (https://dejure.org/2021,5164)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.03.2021 - RN 5 E 21.323 (https://dejure.org/2021,5164)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. März 2021 - RN 5 E 21.323 (https://dejure.org/2021,5164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayIfSMV § 13 Abs. 1 der 11.; BayIfSMV § 27 Abs. 2 der 11.; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; VwGO § 123
    Ausnahmegenehmigung, Verwaltungsgerichte, Dienstleistungen, Einstweilige Anordnung, Verordnungsgeber, Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Antragsgegner, Einstweiliger Rechtsschutz, Antragstellers, Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsanspruch, Festsetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    (vgl. zum Ganzen BayVGH, B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 28).

    Angesichts des weiterhin angespannten Infektionsgeschehens sowie der gravierenden Auswirkungen im Fall einer (konkret drohenden) Überlastung des Gesundheitssystems stehen die wirtschaftlichen Folgen für die Betreiber derzeit nicht außer Verhältnis zu Gewicht und Dringlichkeit der die Maßnahmen rechtfertigenden Gründe (vgl. BayVGH, B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 29).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (BVerfG, B. v. 18.7.2019 - 1 BvL 1/18 u.a. - NJW 2019, 3054 - juris Rn. 94; B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 - juris Rn. 40 ff.; BayVGH, B. v. 22.2.2021 - 20 NE 21.395 - juris 19 ff.; B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 31).

    Wichtige Gründe des Gemeinwohls können solche Ausnahmen rechtfertigen; insbesondere können die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten berücksichtigt werden (vgl. BayVGH, B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 32).

  • VG Regensburg, 24.02.2021 - RO 5 E 21.170

    Wettannahmestelle, Ausnahmegenehmigung, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner,

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Denn hier kann nicht die Kreisverwaltungsbehörde ungeachtet der Wertungen des Normgebers eigene Maßstäbe ansetzen, sondern hat zu beachten, was der Verordnungsgeber infektionsschutzrechtlich für vertretbar hält, da andernfalls über das Instrument der Ausnahmegenehmigung die Wertungen des Verordnungsgebers unterlaufen werden könnten (vgl. VG Regensburg, B. v. 24.2.2021 - RO 5 E 21.170 - noch nicht veröffentlicht).

    (2) Ungeachtet dessen, dass es sich bei der Konstellation des Antragstellers bereits um einen atypischen Ausnahmefall handeln müsste, was - wie dargelegt - nicht der Fall ist, wäre überdies eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit erforderlich, § 27 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 der 11. BayIfSMV (vgl. VG Regensburg, B. v. 24.2.2021 - RO 5 E 21.170 - noch nicht veröffentlicht; VG Augsburg, B. v. 20.11.2021 - Au 9 E 21.91 - BeckRS 2021, 1961).

    Für die infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit wäre erforderlich, dass eine Individualausnahme keinen signifikanten Beitrag zum Infektionsgeschehen leistet und dabei wäre auch das Ausmaß des Infektionsgeschehens insgesamt in den Blick zu nehmen (vgl. VG Regensburg, B. v. 24.2.2021 - RO 5 E 21.170 - noch nicht veröffentlicht).

  • VG Augsburg, 05.02.2021 - Au 9 E 21.178

    Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs eines Skilifts erfolglos

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Vor diesem Hintergrund begegnet die Entscheidung des Verordnungsgebers, Gastronomiebetriebe - vorbehaltlich der zulässigen Abgabe von Speisen und Getränken - zeitlich befristet zu untersagen, keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. VG Augsburg, B. v. 5.2.2021 - Au 9 E 21.178 - noch nicht veröffentlicht; siehe auch BVerfG, B. v. 11.11.2020 - 1 BvR 2520 - juris Rn. 11 zum Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG durch die Untersagung des Gastronomiebetriebs als Infektionsschutzmaßnahme).

    Für diese Fallkonstellation wäre wohl § 27 Abs. 2 Satz 2 der 11. BayIfSMV zu beachten (vgl. VG Augsburg, B. v. 5.2.2021 - Au 9 E 21.178 - noch nicht veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 NE 21.395

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot von Präsenzunterricht für außerschulische

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (BVerfG, B. v. 18.7.2019 - 1 BvL 1/18 u.a. - NJW 2019, 3054 - juris Rn. 94; B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 - juris Rn. 40 ff.; BayVGH, B. v. 22.2.2021 - 20 NE 21.395 - juris 19 ff.; B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 31).

    Der BayVGH (B. v. 22.2.2021 - 20 NE 21.395 - juris 19 ff) führt insbesondere im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Infektionsgeschehen folgendes aus:.

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Die Untersagung von Gastronomiebetrieben soll die Kontaktreduzierung in einem kontaktintensiven Bereich bezwecken, wobei angesichts des intensiven Infektionsgeschehens eine begrenzte Öffnung unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten nicht als ausreichend erachtet wird, was in der gegenwärtigen Lage nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, B. v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 40).

    Dabei dürfte es sich um eine prognostische Abwägungsentscheidung handeln, welche dem Verordnungsgeber einen Beurteilungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (BayVGH, B. v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 15.12.2020 - 20 NE 20.2526

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronaschutzbedingte Betriebsuntersagung von

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die exponentiell verlaufende Verbreitung des besonders leicht im Wege der Tröpfcheninfektion und über Aerosole von Mensch zu Mensch übertragbaren Virus voraussichtlich nur durch eine strikte Minimierung der physischen Kontakte zwischen den Menschen eingedämmt werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 15.12.2020 - 20 NE 20.2526 - juris Rn. 17).

    § 13 Abs. 1 der 11. BayIfSMV steht nach alldem im Einklang mit dem Gesamtkonzept des Verordnungsgebers, freizeitbezogene Aktivitäten weitgehend zu untersagen, um damit nicht zwingend erforderliche physische Kontakte zu verhindern und das Infektionsgeschehen abzuschwächen (vgl. BayVGH, B. v. 15.12.2020 - 20 NE 20.2526 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Damit kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitragen (vgl. BVerfG, B. v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 15).

    Unabhängig von der Frage, ob Gastronomiebetriebe, Fitnessstudios und viele andere Freizeiteinrichtungen trotz umgesetzter Hygienemaßnahmen jeweils im Einzelfall konkret betrachtet das Infektionsgeschehen signifikant beeinflussen, ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Lebensbereiche und damit zusammenhängende Betriebe stark einzuschränken, auf einem Gesamtkonzept beruht (vgl. BVerfG, B. v. 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 16; VerfG Brandenburg, B. v. 11.12.2020 - 21/20 EA - juris Rn. 19).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Die aufgezeigte pandemische Situation zugrunde gelegt, ergibt auch die Folgenabwägung zwischen den betroffenen Schutzgütern des Antragstellers - insbesondere seinem Grundrecht auf freie wirtschaftliche Betätigung (Art. 12 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG - mit dem Schutzgut Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass die vom Antragsteller dargelegten wirtschaftlichen Folgen derzeit hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, B. v. 11.11.2020 - BvR 2530/20 - Rn 12 ff.; BayVerfGH, E. v. 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - BeckRS 2020, 31088 - Rn. 4; BayVGH, B. v. 25.11.2020 - 20 NE 20.2588 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 20 NE 20.2588

    Schließung einer Sauna wegen Corona

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Die aufgezeigte pandemische Situation zugrunde gelegt, ergibt auch die Folgenabwägung zwischen den betroffenen Schutzgütern des Antragstellers - insbesondere seinem Grundrecht auf freie wirtschaftliche Betätigung (Art. 12 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG - mit dem Schutzgut Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass die vom Antragsteller dargelegten wirtschaftlichen Folgen derzeit hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, B. v. 11.11.2020 - BvR 2530/20 - Rn 12 ff.; BayVerfGH, E. v. 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - BeckRS 2020, 31088 - Rn. 4; BayVGH, B. v. 25.11.2020 - 20 NE 20.2588 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (BVerfG, B. v. 18.7.2019 - 1 BvL 1/18 u.a. - NJW 2019, 3054 - juris Rn. 94; B.v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 - juris Rn. 40 ff.; BayVGH, B. v. 22.2.2021 - 20 NE 21.395 - juris 19 ff.; B. v. 15.2.2021 - 20 NE 21.406 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

  • VerfGH Bayern, 21.10.2020 - 26-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 21.10.2019 - W 10 E 19.1318

    Rechtsschutzbedürfnis beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 11.04.2018 - 6 VR 1.18

    BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen

  • VG Augsburg, 20.01.2021 - Au 9 E 21.91

    Abgelehnter einstweiliger Rechtsschutz auf Ausnahme von der Betriebsschließung im

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer

    Dementsprechend geht der Beklagte zu Recht davon aus, dass bezüglich der Erteilung einer Ausnahme nur dann ein Ermessensspielraum für ihn eröffnet ist, wenn im Einzelfall besondere Umstände hierfür vorliegen, wie etwa eine "räumliche Abtrennung" einer Wettvermittlungsstelle von einer Schule durch eine nicht leicht zu überwindende Barriere, wie etwa eine Bahnstrecke etc. (vgl. auch SächsOVG, B.v. 29.11.2019 - 6 B 143/18 - juris Rn. 41; VG Augsburg, B.v. 4.7.2022 - Au 8 S 22.765 - BeckRS 27665 Rn.59; VG Leipzig, B.v. 31.1.2022 - 5 L 23/22 - juris Rn. 35; zum vergleichbaren Erfordernis eines atypischen Falles für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie: VG Regensburg, B.v. 3.3.2021 - RN 5 E 21.323 - juris Rn. 27 ff. und B.v. 23.12.2020 - RO 14 E 20.3170 - juris Rn. 39).
  • VG Regensburg, 23.07.2021 - RN 5 S 21.1461

    Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur

    Zudem ist eine entspreche Ermessensentscheidung erforderlich (vgl. etwa VG Regensburg, B.v. 3.3.2021 - RN 5 E 21.323 - juris, Rn. 29 ff.).
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