Rechtsprechung
   VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10577
VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421 (https://dejure.org/2018,10577)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421 (https://dejure.org/2018,10577)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. April 2018 - RN 5 K 17.35421 (https://dejure.org/2018,10577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 60 Abs. 5, Abs. 7; AsylG § 71a Abs. 1; VwVfG § 51; GG Art. 1, Art. 2; Dublin III-VO Art. 34
    Auskunft eines Mitgliedstaates im europäischen Asylsystem vorgesehenen Informationsaustauschverfahren bei einem Zweitantrag

  • rewis.io

    Auskunft eines Mitgliedstaates im europäischen Asylsystem vorgesehenen Informationsaustauschverfahren bei einem Zweitantrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Dieses Vorbringen wäre bereits unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG bei dem Ersuchen um internationalen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention geprüft worden (vgl. EuGH vom 7.11.2013 bis C 199/12 bis C 201/12.

    Denn nach den Mindestnormen für die Anerkennung und den Status als Flüchtling oder den subsidiären Schutz war die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, die sexuelle Ausrichtung bereits ein Verfolgungsgrund (vgl. EuGH vom 7.11.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.9.2011, BVerwGE 137, 226).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 13a B 15.50069

    Erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in einem Dritt- oder Vertragsstaat;

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Antrags bzw. dieser gleichgestellten Verfahrensweise endgültig eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris, Rn. 29 ff.; BayVGH, Urteil vom 3.12.2015 - 13a B 15.50069 - juris, Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Antrags bzw. dieser gleichgestellten Verfahrensweise endgültig eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris, Rn. 29 ff.; BayVGH, Urteil vom 3.12.2015 - 13a B 15.50069 - juris, Rn. 24 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2017 - 6 L 203/17

    Asylrecht - Eilverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Wenn aber ein Asylbewerber - wie hier - vorträgt, dass sein Asylgesuch von einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt worden ist, gehört es zu seinen Obliegenheiten, dass er diese Entscheidung dann auch bei der Antragstellung vorlegt (vgl. Art. 13 Abs. 2 Buchst. b der Verfahrensrichtlinie Asyl (Richtlinie 2013/32 EU)) und so bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt (§ 15 Abs. 1 und 2 Nr. 1 AsylG, so auch VG Frankfurt(Oder) vom 9.3.2017 Az.6 L 203/17.A-,juris).
  • VG München, 04.09.2017 - M 21 S 17.45996

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung des Asylantrags als unzulässiger

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Auch eine solche Antwort im Antwort-Request-Verfahren kann ausreichend sein (so auch VG München v. 4.9.2017 - M 21 S 17.45996-,juris).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus VG Regensburg, 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421
    Die Klage ist nur als Anfechtungsklage zulässig, da die streitgegenständliche Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes nur mit der Anfechtungsklage angreifbar ist (so BVerwG vom 21.11.2017 - 1 C 39/16 - Rn. 16, juris).
  • VG Schleswig, 08.08.2019 - 2 A 363/17

    Asylrecht - Zweitantrag (§ 71 a AsylG)

    Vor diesem Hintergrund war eine Vorlage der schweizerischen Entscheidung mit Gründen insoweit an sich nicht erforderlich (vgl. hierzu: VG Regensburg, Urteil vom 03.04.2018 - RN 5 K 17.35421 -, BeckRS 2018, 6542 Rn. 21 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht