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   VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542   

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VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542 (https://dejure.org/2016,77769)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04.10.2016 - RO 8 K 16.542 (https://dejure.org/2016,77769)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - RO 8 K 16.542 (https://dejure.org/2016,77769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für geplante Flutpolder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3620

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542
    Es liegt daher in der Natur der Sache, dass eine vorläufige Sicherung von zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Überschwemmungsgebieten bereits zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem zwar bereits die Absicht besteht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine tatsächliche Nutzung dieser Fläche aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird (vgl. Hünnekes, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, § 76 WHG Rn. 6; vgl. auch VG München, U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 24).

    Allein der Umstand, dass sich im weiteren Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses möglicherweise herausstellen könnte, dass sich die Flutpolder etwa wegen ungünstiger Grundwasserverhältnisse doch nicht oder nicht in der zunächst vorgesehenen Weise realisieren lassen, steht der vorläufigen Sicherung eines grundsätzlich für Flutpolder geeigneten Bereichs nicht entgegen (vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3776 - juris Rn. 22; VG München U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 25, 27).).

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3776

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542
    Allein der Umstand, dass sich im weiteren Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses möglicherweise herausstellen könnte, dass sich die Flutpolder etwa wegen ungünstiger Grundwasserverhältnisse doch nicht oder nicht in der zunächst vorgesehenen Weise realisieren lassen, steht der vorläufigen Sicherung eines grundsätzlich für Flutpolder geeigneten Bereichs nicht entgegen (vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3776 - juris Rn. 22; VG München U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 25, 27).).
  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1265

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Klagebefugnis der Gemeinde

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.542
    Dabei handelt es sich um jeweils mit der Anfechtungsklage angreifbare Allgemeinverfügungen (so auch VG Augsburg, U. v. 19.02.2013 - 3 K 12.1265 - juris; VG München U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.1360, M 2 K15.3676, M 2 K 15.3677 - juris).
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