Rechtsprechung
   VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77772
VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560 (https://dejure.org/2016,77772)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04.10.2016 - RO 8 K 16.560 (https://dejure.org/2016,77772)
VG Regensburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - RO 8 K 16.560 (https://dejure.org/2016,77772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,77772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3620

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Es liegt daher in der Natur der Sache, dass eine vorläufige Sicherung von zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Überschwemmungsgebieten bereits zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem zwar bereits die Absicht besteht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine tatsächliche Nutzung dieser Fläche aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird (vgl. Hünnekes, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, § 76 WHG Rn. 6; vgl. auch VG München, U.v.14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 24).

    Allein der Umstand, dass sich im weiteren Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses möglicherweise herausstellen könnte, dass sich die Flutpolder etwa wegen ungünstiger Grundwasserverhältnisse doch nicht oder nicht in der zunächst vorgesehenen Weise realisieren lassen, steht der vorläufigen Sicherung eines grundsätzlich für Flutpolder geeigneten Bereichs nicht entgegen (vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3776 - juris Rn. 22; VG München, U.v.14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 25, 27).

  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Sie ist als Gemeinde Grundrechtsverpflichtete und daher nicht Grundrechtsträgerin (vgl. nur BayVGH, B. v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Sie ist als Gemeinde Grundrechtsverpflichtete und daher nicht Grundrechtsträgerin (vgl. nur BayVGH, B. v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 48 m.w.N.).

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3776

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Allein der Umstand, dass sich im weiteren Verlauf des Planungs- und Zulassungsprozesses möglicherweise herausstellen könnte, dass sich die Flutpolder etwa wegen ungünstiger Grundwasserverhältnisse doch nicht oder nicht in der zunächst vorgesehenen Weise realisieren lassen, steht der vorläufigen Sicherung eines grundsätzlich für Flutpolder geeigneten Bereichs nicht entgegen (vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.3776 - juris Rn. 22; VG München, U.v.14.6.2016 - M 2 K 15.3620 - juris Rn. 25, 27).
  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1265

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Klagebefugnis der Gemeinde

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Dabei handelt es sich um eine mit der Anfechtungsklage angreifbare Allgemeinverfügung (so auch VG Augsburg, U. v. 19.02.2013 - 3 K 12.1265 - juris; VG München U.v. 14.6.2016 - M 2 K 15.1360, M 2 K15.3676, M 2 K 15.3677 - juris).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Die gemeindliche Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwG, U. v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - juris Rn. 19 m.w.N.; BVerwG, B. v. 2.8.2006 - 9 B 9.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560
    Die gemeindliche Planungshoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV) vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwG, U. v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - juris Rn. 19 m.w.N.; BVerwG, B. v. 2.8.2006 - 9 B 9.06 - juris Rn. 6 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht