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   VG Regensburg, 05.02.2015 - RN 5 K 14.1327   

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https://dejure.org/2015,6852
VG Regensburg, 05.02.2015 - RN 5 K 14.1327 (https://dejure.org/2015,6852)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.02.2015 - RN 5 K 14.1327 (https://dejure.org/2015,6852)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - RN 5 K 14.1327 (https://dejure.org/2015,6852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGGZur Bestimmtheit von Anordnungen der Aufsichtspersonen eines Unfallversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer betriebssicherheitsrechtlichen Anordnung

  • rewis.io

    Zwangsgeld, Verwaltungsakt, Verwaltungsgerichte, Rechtsmittelbelehrung, Streitwertfestsetzung, SGB X, Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsgeld, Verwaltungsakt, Verwaltungsgerichte, Rechtsmittelbelehrung, Streitwertfestsetzung, SGB X, Vorläufige Vollstreckbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2015 - RN 5 K 14.1327
    Der Maßstab für die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes richtet sich im Einzelnen nach dem jeweiligen Regelungsgehalt und den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U.v. 15.02.1990 - 4 C 41/87 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 15 ZB 06.2079
    Auszug aus VG Regensburg, 05.02.2015 - RN 5 K 14.1327
    Damit ist der Weg frei für eine erneute Zwangsgeldandrohung, da die Wiederholung von Zwangsmitteln grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht, sofern die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (BayVGH, B.v. 14.09.2006 - 15 ZB 06.2079).
  • VG Regensburg, 03.03.2020 - RO 5 E 19.2527

    Erfolgloser Eilantrag auf Feststellung vergangener Verpflichtungen zur Prävention

    Durch die Ausnahmeregelung des § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass in dem sich überschneidenden Gebiet von staatlichem Arbeitsschutzrecht nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem autonomen Unfallverhütungsrecht, das dem Sozialversicherungsrecht zuzurechnen ist, einheitliche gerichtliche Entscheidungen ergehen (vgl. BT-Drs. 13/4853, S. 26; OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2010 - 8 E 723/09, juris, Rn. 6, VG Regensburg, Urteil vom 05.02.2015, RN 5 K 14.1327, juris, Rn. 25).

    Es ist dabei auf den Belegenheitsort des Streitgegenstandes abzustellen, der den Anlass für die (hypothetische) arbeitsschutzrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Maßnahme gegeben hat (VG Regensburg, Urteil vom 05.02.2015, RN 5 K 14.1327, juris, Rn. 25).

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