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   VG Regensburg, 05.09.2013 - RN 6 K 12.827   

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VG Regensburg, 05.09.2013 - RN 6 K 12.827 (https://dejure.org/2013,34566)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05.09.2013 - RN 6 K 12.827 (https://dejure.org/2013,34566)
VG Regensburg, Entscheidung vom 05. September 2013 - RN 6 K 12.827 (https://dejure.org/2013,34566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Regensburg, 05.09.2013 - RN 6 K 12.827
    Dem Eigentümer gleichzustellen ist, wer in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt ist, wie etwa der Inhaber eines Erbbaurechts oder der Nießbraucher, ferner auch der Käufer eines Grundstücks, auf den Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (BVerwG, Urt. v. 11.5.1989, 4 C 1/88, BVerwGE 82, 61 - 76).

    Wer hingegen lediglich ein obligatorisches Recht an einem Grundstück von dessen Eigentümer ableitet (Mieter, Pächter usw.) hat aus dieser Rechtsposition gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht (BVerwG v. 11.5.1989, a.a.O.).

    Die Rechtsposition des Auflassungsvormerkungsberechtigten ist damit bereits so gefestigt, dass er nach Übergang von Besitz sowie Nutzen und Lasten des Grundstücks einem Grundstückseigentümer gleichgestellt werden muss (BVerwG v. 11.5.1989, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274

    Nachbareigenschaft (verneint); Erbvertrag; Verfügungsunterlassungsvereinbarung;

    Auszug aus VG Regensburg, 05.09.2013 - RN 6 K 12.827
    rechtskräftig durch Beschluss des BayVGH v. 21.10.2013, 15 ZB 12.2274.
  • VG Regensburg, 20.07.2015 - RN 6 S 15.906

    Baugenehmigung, Baueinstellungsverfügung, Baueinstellung, Festsetzungen des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nur ein dinglich Berechtigter, in der Regel der Eigentümer, öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.1982 - 4 C 51/79; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 5.9.2013 - RN 6 K 12.827, bestätigt durch BayVGH, B. v. 21.10.2013 - 15 ZB 12.2274).
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