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   VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217   

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VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217 (https://dejure.org/2010,32661)
VG Regensburg, Entscheidung vom 06.05.2010 - RO 5 K 10.217 (https://dejure.org/2010,32661)
VG Regensburg, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - RO 5 K 10.217 (https://dejure.org/2010,32661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Gebühren sowie Auflagen und Befristungen i.R.d. Erteilung einer Erlaubnis für die staatliche Lotterieeinnahme; Aufgaben der Glücksspielaufsicht in ihrer Funktion als Erlaubnisbehörde; Recht auf Einsicht in die die Vermittlungstätigkeit dokumentierenden ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Danach waren gegen die Befristungen des Erlaubnisbescheides an sich Anfechtungsklagen zulässig (vgl. dazu BVerwGE 60, 269, 277).

    Hätte der Beklagte auf Grundlage veränderter tatsächlicher Verhältnisse in der Zukunft Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers, so ist nicht eine Befristung die dafür geeignete Nebenbestimmung, sondern ein Widerrufsvorbehalt (so BVerwGE 60, 269 ff. und VG Oldenburg GewArch 1986, 229).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Nach der neueren Rechtsprechung kann jedoch jede Art von Nebenbestimmungen mit der Anfechtungsklage isoliert angefochten werden (BVerwG vom 22.11.2000 ­ 11 C 2.00 -, BVerwG 112, 221 ff.).
  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Die Befugnis zum Einschreiten für die Glücksspielaufsicht setzt in tatbestandlicher Hinsicht zumindest eine drohende Verletzung der öffentlich-rechtlichen Pflichten aus dem Glücksspielstaatsvertrag voraus (so auch BayVGH vom 22.7.2009 Az. 10 CS 09.1184, 10 CS 09.1185, dort Rz 18).
  • VG Oldenburg, 17.12.1985 - 2 A 185/85

    Für die Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle sowie einer

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Hätte der Beklagte auf Grundlage veränderter tatsächlicher Verhältnisse in der Zukunft Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers, so ist nicht eine Befristung die dafür geeignete Nebenbestimmung, sondern ein Widerrufsvorbehalt (so BVerwGE 60, 269 ff. und VG Oldenburg GewArch 1986, 229).
  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Auch in vergleichbaren Vorschriften für Auskunftsersuchen wie §§ 93, 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss ein Anlasstatbestand bestehen (vgl. BFH vom 21.3.2002 Az. VII B 152/01).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Soweit angenommen wird, dass im Falle "modifizierender" Auflagen die Verpflichtungsklage die allein statthafte Klageart ist (vgl. BVerwGE 55, 135, 137), ist festzustellen, dass es sich vorliegend um keinen Fall der "modifizierenden" Auflagen handelt.
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Ferner sind die Länderreferenten übereingekommen, die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung kontinuierlich in die Werberichtlinien einzuarbeiten (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 18.12.2008 Az. 10 BV 07.558, Rz. 86).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    So stehen etwa Eingriffsgrundlagen wie § 161 Abs. 1 StPO unter einer strengen Begrenzung auf den Ermittlungszweck der Aufklärung von Straftaten (vgl. dazu BVerfG vom 17.2.2009 Az. 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1742/07).
  • VGH Bayern, 25.03.1999 - 22 B 98.1746
    Auszug aus VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217
    Das Rechtssicherheitsinteresse erfordert im Hinblick auf die Rechte des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Art. 12 Abs. 1 GG eine Einzelfallregelung durch Verwaltungsakt und zureichende Anhaltspunkte für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH vom 25.3.1999, Az. 22 B 98.1746 zu § 17 Abs. 2 HandWO, dort Rz. 8 und 22).
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