Rechtsprechung
VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Erweiterung einer Masthähnchenanlage - Landwirtschaftlicher Betrieb (überwiegend eigene Futtergrundlage)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 ZB 16.1426
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 2 A 1170/15
Begehren eines positiven Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses …
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Eine solchermaßen gesteigerte Anforderung an die Darstellung im Flächennutzungsplan wäre nur dann erforderlich, wenn es um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB ginge (vgl. BayVGH, B.v. 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647- juris; OVG Münster, B.v. 17.3.2016 - 2 A 1170/15 - juris). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Eine solchermaßen gesteigerte Anforderung an die Darstellung im Flächennutzungsplan wäre nur dann erforderlich, wenn es um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB ginge (vgl. BayVGH, B.v. 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647- juris; OVG Münster, B.v. 17.3.2016 - 2 A 1170/15 - juris). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Neben dem Erfordernis des § 201 BauGB, dass eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage erfolgt, erfordert der Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einen landwirtschaftlichen Betrieb, der auf Dauer - nach der Rechtsprechung sogar für Generationen (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.1967 - IV C 41.65 - juris) - angelegt und voraussichtlich lebensfähig ist.
- BVerwG, 24.06.1994 - 4 B 124.94
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
In aller Regel wird eine landwirtschaftliche Betätigung, die nur oder im Wesentlichen auf fremdem Grund und Boden zu verwirklichen ist, gegen eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sprechen (vgl. BVerwG, B. v. 24.6.1994 - Az. 4 B 124/94 - juris). - BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11
Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Dem Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Außenbereich muss ein auf Dauer angelegter Betrieb gegenüberstehen, dem das geplante Vorhaben zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2012 - Az. 4 C 9/11 - juris). - BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89
Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Zu den Merkmalen, denen insoweit indizielle Bedeutung beizumessen ist, zählt unter anderem der mehr oder minder dauernd gesicherte Zugriff auf die nutzbare Fläche, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein soll (BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - BVerwG 4 B 14.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 253 = BauR 1989, 182). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 1 CS 04.1598
Bauplanungsrecht: Begriff der "überwiegend eigenen Futtergrundlage"
Auszug aus VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Die Anforderung der "überwiegend eigenen Futtergrundlage" als Voraussetzung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung im Sinne des § 201 BauGB bezieht sich nur auf das Verhältnis von selbst erzeugten zu gekauften Futter (vgl. BayVGH, B. v. 4.1.2005 - Az. 1 CS 04.1598 - juris).