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VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorwirkung der Ehe; Anforderungen an ein unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195
Vielmehr müssen alle der Glaubhaftmachung dienenden Nachweise von der Partei selbst zur Stelle gebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2003, Az. IX ZB 37/03 ). - VG München, 10.08.2011 - M 25 E 11.3199
Duldung; Verlängerung einer Ausreisefrist; unmittelbar bevorstehende …
Auszug aus VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195
Auf die sich in diesem Zusammenhang an sich stellende Frage, ob die beabsichtigte Eheschließung des Antragstellers im Bundesgebiet stattfinden muss und nicht auch außerhalb Deutschlands erfolgen kann (vgl. VG München, Beschluss vom 10. August 2011, Az. M 25 E 11.3199 ), kommt es aber vorliegend schon aus oben genannten Gründen nicht mehr an. - VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung mit einer freizügigkeitsberechtigten ungarischen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der insbesondere nach Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht; dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2008, Az. 19 CS 08.216, und Beschluss vom 11. März 2010, Az. 19 CE 10.364, jeweils ). - VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung mit einer freizügigkeitsberechtigten ungarischen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der insbesondere nach Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht; dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2008, Az. 19 CS 08.216, und Beschluss vom 11. März 2010, Az. 19 CE 10.364, jeweils ).