Rechtsprechung
VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TierSchG § 2, § 15 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7
Erfolgloser Antrag auf Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO - Tierschutzrechtliche Anordnungen - rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO - Tierschutzrechtliche Anordnungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1139
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Regensburg, 07.11.2016 - RN 4 S 16.1468
Fortnahme und Veräußerung von Ziervögeln
Auszug aus VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
Der Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 7.11.2016 - RN 4 S 16.1468 - wird abgelehnt.Mit Beschluss vom 7.11.2016 im Verfahren RN 4 S 16.1468 wurde festgestellt, dass die Klage (RN 4 K 16.1459) bezüglich der Nr. 3 des Bescheides der Stadt ... vom 18.8.2016 aufschiebende Wirkung hat, im Übrigen wurde der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid der Stadt ... vom 18.8.2016 und der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung abgelehnt sowie Prozesskostenhilfe in Höhe von 1/5 der Verfahrenskosten gewährt, im übrigen Prozesskostenhilfe abgelehnt.
- VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 CS 16.2331
Tierhaltungsverbot für Ziervögel
Auszug aus VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
Mit Beschluss vom 15.2.2017 - 9 CS 16.2331 - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1139
Versäumung; Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung; Ziervögel; Unterbringung; Tiere; …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).
- VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - TierSchG
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1134
Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung von Ziervögeln
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen Nr. IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017, zugestellt am 11. Mai 2017, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hat (Az. RN 4 S 17.217).