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   VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217   

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https://dejure.org/2017,32438
VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217 (https://dejure.org/2017,32438)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09.05.2017 - RN 4 S 17.217 (https://dejure.org/2017,32438)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - RN 4 S 17.217 (https://dejure.org/2017,32438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TierSchG § 2, § 15 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7
    Erfolgloser Antrag auf Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO - Tierschutzrechtliche Anordnungen

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Änderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO - Tierschutzrechtliche Anordnungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Regensburg, 07.11.2016 - RN 4 S 16.1468

    Fortnahme und Veräußerung von Ziervögeln

    Auszug aus VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
    Der Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 7.11.2016 - RN 4 S 16.1468 - wird abgelehnt.

    Mit Beschluss vom 7.11.2016 im Verfahren RN 4 S 16.1468 wurde festgestellt, dass die Klage (RN 4 K 16.1459) bezüglich der Nr. 3 des Bescheides der Stadt ... vom 18.8.2016 aufschiebende Wirkung hat, im Übrigen wurde der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid der Stadt ... vom 18.8.2016 und der Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung abgelehnt sowie Prozesskostenhilfe in Höhe von 1/5 der Verfahrenskosten gewährt, im übrigen Prozesskostenhilfe abgelehnt.

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 CS 16.2331

    Tierhaltungsverbot für Ziervögel

    Auszug aus VG Regensburg, 09.05.2017 - RN 4 S 17.217
    Mit Beschluss vom 15.2.2017 - 9 CS 16.2331 - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 CS 17.1139

    Versäumung; Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung; Ziervögel; Unterbringung; Tiere;

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.

    Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 17.1139

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - TierSchG

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 9. Mai 2017 (RN 4 S 17.217) wird abgelehnt.

    Der Senat legt das als "sofortige Beschwerde" bezeichnete Schreiben der anwaltlich nicht vertretenen Antragstellerin vom 17. Mai 2017 "gegen den Beschluss vom 9. Mai 2017", "Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO analog", "Es wird PKH beantragt" dahin aus, dass Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg 9. Mai 2017 (Az. RN 4 S 17.217) beantragt wird (zur Auslegung des Schreibens auch als Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs durch das Verwaltungsgericht vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2017 - Az. 9 C 17.1134).

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 9 C 17.1134

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Fortnahme und Unterbringung von Ziervögeln

    Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen Nr. IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2017, zugestellt am 11. Mai 2017, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt hat (Az. RN 4 S 17.217).
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