Rechtsprechung
   VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36877
VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825 (https://dejure.org/2013,36877)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825 (https://dejure.org/2013,36877)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - RN 5 S 13.1825 (https://dejure.org/2013,36877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einschränkung der Öffnungszeiten einer Gaststätte wegen Überschreitens der Lärmgrenzwerte der TA Lärm durch nachträgliche Erteilung einer Auflage nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289

    Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße"

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Ferner ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Regelwerk der TA Lärm bei Gaststätten herangezogen werden kann (vgl. nur: BVerwG vom 9.4.2003, GewArch 2003, 300; BayVGH vom 16.9.2010, Az 22 B 10.289 ).

    Es darf dagegen nicht gegen ihn vorgegangen werden, wenn der seinem Betrieb zuzurechnenden Immissionsbeitrag sich kaum auswirkt bzw. nur gering ist und die zu bekämpfende Immissionsbelastung im Wesentlichen auf andere Verursacher zurückzuführen ist (BayVGH vom 16.9.2010, Az 22 B 10.289 ).

  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967
    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typischen Interessenlagen zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. z.B.: BayVGH vom 27.10.2005, Az 11 CS 05.1967 sowie vom 4.1.2006, Az 11 CS 05.1878 ).
  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 6 K 11.622

    Gaststätte (Tanz- und Musikkneipe); Sperrzeitverlängerung (02:00 Uhr); Störung

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Ein solches öffentliches Bedürfnis für eine Sperrzeitverlängerung kann insbesondere im Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (vgl. §§ 22, 3 Abs. 1 BImSchG i.V.m. §§ 4 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG) gesehen werden (vgl. auch VG Würzburg vom 26.10.2011, Az. W 6 K 11.622 ).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typischen Interessenlagen zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. z.B.: BayVGH vom 27.10.2005, Az 11 CS 05.1967 sowie vom 4.1.2006, Az 11 CS 05.1878 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben (BVerwG vom 30.7.2008, NJW 2008, 2409; BayVGH vom 16.9.2010, BayVBl 2011, 83).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Ferner ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Regelwerk der TA Lärm bei Gaststätten herangezogen werden kann (vgl. nur: BVerwG vom 9.4.2003, GewArch 2003, 300; BayVGH vom 16.9.2010, Az 22 B 10.289 ).
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724
    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Pauschale, formelhafte und für eine beliebige Vielzahl von Fallgestaltungen anwendbare Formulierungen genügen deshalb den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht (BayVGH vom 13.10.2006, Az 11 CS 06.1724 ; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 80 Rn. 84).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Der mit dem Eingriff verfolgte und auch erreichbare Zweck ist durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls gerechtfertigt, nämlich durch den Schutz der Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen (grundlegend zu den Gründen, die Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen können: BVerfG vom 11.6.1958, BVerfGE 7, 377 "sogenanntes Apotheken-Urteil).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825
    Andererseits setzt jedoch keine einschlägige Rechtsvorschrift voraus, dass der entsprechende Nachweis allein durch Lärmmessungen geführt werden könnte (vgl. ausführlich zum angesprochenen Problem: BayVGH vom 24.5.2012, BayVBl 2013, 21).
  • VG Regensburg, 28.03.2018 - RO 5 S 18.228

    Komplettverbot von Live-Musik- und DJ-Veranstaltungen in Schank- und

    In diesem Fall kann sich die Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs daher auf die Darstellung dieser typischen Situation beschränken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - RN 5 S 13.1825).
  • VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 10 S 23.484

    Gaststättengesetz, nachträgliche Auflage, Beschränkung der Betriebszeiten,

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris Rn. 17; VG Regensburg, B.v. 11.12.2013 - RN 5 S 13.1825 - juris Rn. 39 f., ebenfalls zur Konstellation einer Einschränkung der Öffnungszeiten einer Gaststätte wegen Überschreitens der Lärmgrenzwerte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht