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   VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497   

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https://dejure.org/2017,28114
VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497 (https://dejure.org/2017,28114)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - RO 5 K 16.497 (https://dejure.org/2017,28114)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - RO 5 K 16.497 (https://dejure.org/2017,28114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 45 Abs. 1, Abs. 9
    Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Engstellen

  • rewis.io

    Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Engstellen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

    Auszug aus VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497
    Es muss nämlich nicht jegliches Rangieren verhindert werden (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25. November 2015 - 5 K 489/15 -, Rn. 37, juris m.w.N.), zumal mit größeren Fahrzeugen, also nicht eine größere Fläche durch Anordnungen sowohl auf der ...-gasse als auch der ... Straße geschaffen werden.
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497
    Danach würde es sich um eine enge Straßenstelle handeln, wenn der neben dem haltenden Fahrzeug zur Durchfahrt freibleibende Raum einem Fahrzeug mit der regelmäßig höchstzulässigen Breite (§ 32 Abs. 1 StVZO: 2,55 m, ausnahmsweise 3 m) nicht die Einhaltung eine Sicherheitsabstand von 0, 50 m von dem abgestellten Fahrzeug gestattet und damit ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten nicht ermöglicht (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 28. September 2015 - 6 B 14.606 -, Rn. 24, juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497
    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 -, Rn. 24 - 26, juris).
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