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   VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888   

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https://dejure.org/2018,32669
VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888 (https://dejure.org/2018,32669)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888 (https://dejure.org/2018,32669)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. September 2018 - RN 5 K 17.1888 (https://dejure.org/2018,32669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Förderrichtlinien zur Durchführung des Bayerischen 10.000-Häuser-Programms vom 29. Juli 2015 (AllMBl 2015, 399); BayVwVfG Art. 48; Art. 23 und 44 BayHO.
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • rewis.io

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Augsburg, 17.07.2018 - Au 8 K 17.1909

    Rücknahmebescheid im Rahmen des bayerischen 10.000-Häuser-Programms

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Dies ergibt sich durch Auslegung dieser Erklärung gemäß §§ 133, 157 BGB, da die Baufirma als Erklärungsempfängerin nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte diese als Angebot auf Abschluss eines Vertrags zur Lieferung und Erstellung eines Fertighauses verstehen musste (vgl. Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 133 Rn. 9 und VG Augsburg, Urteil vom 17. Juli 2018 - Au 8 K 17.1909 -, Rn. 35, juris).

    b) Wenn der Kläger und der Beigeladene nun auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Juli 2018 - Au 8 K 17.1909 - verweisen, in dem das VG Augsburg für das Vorliegen eines förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns auf den Abschluss des Vertrags mit Eingang der Auftragsbestätigung der Firma ... und nicht auf die Abgabe des Angebots abstellen, so kann dem nicht gefolgt werden.

    Wenn das VG Augsburg ausführt, dass ein Empfänger erst dann zu erkennen gibt, dass er das Vorhaben auch ohne staatliche Zuwendungen verwirklichen will, wenn "er eine rechtliche Bindung eintritt", so ist dem zwar zuzustimmen (VG Augsburg, Urteil vom 17. Juli 2018 - Au 8 K 17.1909 -, Rn. 33, juris).

  • VG Würzburg, 16.04.2018 - W 8 K 18.34

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Die nunmehr ausdrücklich in den Richtlinien verschriftlichten Voraussetzungen galten indes schon vorher und entsprachen der schon zuvor geübten Verwaltungspraxis, sodass die Neufassung der Richtlinien insoweit als deklaratorische Klarstellung anzusehen ist (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16. April 2018 - W 8 K 18.34, Rn. 36).

    Zudem soll die Bewilligungsbehörde nicht bereits vor vollendete Tatsachen gestellt werden (vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 16. April 2018 - W 8 K 18.34 -, Rn. 40, juris).

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorbeginnklausel ist demgemäß hinsichtlich der rechtlichen Bindung allein auf den Bauherrn abzustellen und damit schon die rechtsverbindliche Bestellung bzw. Auftragsvergabe erfasst, die der Betreffende nicht mehr einseitig rückgängig machen kann (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 16. April 2018 - W 8 K 18.34 -, Rn. 40, juris).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Für die gerichtliche Überprüfung der Erteilung einer Förderung bzw. ihres Widerrufs ist deshalb entscheidend, wie die Behörden des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG NJW 1996, 1766 (1767)).

    Entscheidender Anknüpfungspunkt für den Selbstbindungsgrundsatz ist letztlich also "die tatsächliche Handhabung der Verwaltungsvorschriften in der Verwaltungspraxis zur maßgeblichen Zeit" (vgl. BVerwG DVBl. 1996, 814; ähnlich Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG § 40 Rn. 105, 111; BVerwG DÖV 2012, 780).

  • OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15

    Zuwendung, Rücknahme, vorzeitiger Maßnahmebeginn; rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Keinem der Sonderkündigungsrechte sowie den vorliegenden Unterlagen kann entnommen werden, dass die Bestellung und/oder der Vertragsschluss in Abhängigkeit von der Gewährung der Förderung geschlossen sein sollte (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2016 - 1 A 311/15 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheids bzgl. Nebenbestimmungen i.R.e. Vergabe des

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Diese besondere Qualität weist ein Zuwendungsverhältnis auch grundsätzlich und unabhängig davon auf, ob es sich bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle handelt oder nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 4 A 149/12

    Mehrfachbeteiligung am Bieterverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Selbst wenn man dem Kläger zugutehalten möchte, dass der Maßnahmebeginn zum Zeitpunkt seiner Antragstellung in der Förderrichtlinie entgegen der Definition im Antragsformular und im Merkblatt A noch "mit Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags" definiert war, so hätte es dem Kläger bei Zweifeln oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde Klarheit zu verschaffen, ob durch die Bestellung bereits ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, juris, und Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 A 149/12 - auch: OVG Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, Rn. 11, juris).
  • VG Potsdam, 26.02.2013 - 3 K 1414/10

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Mit Urteil des VG Potsdam vom 26.02.2013, Az. 3 K 1414/10, sei ausgeführt, dass bei Baumaßnahmen Planung und Bodenuntersuchung nicht als Beginn des Investitionsvorhaben gelten.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Eine auch die Förderung erfassende Einschränkung der verbindlichen Willenserklärung muss, damit das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht praktisch leerläuft, ausdrücklich und eindeutig für den Fall der Nichtgewährung von Fördermittel vereinbart werden und in der Bestellung bereits enthalten sein (NdsOVG, U.v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - BauR 2013, 640).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Selbst wenn man dem Kläger zugutehalten möchte, dass der Maßnahmebeginn zum Zeitpunkt seiner Antragstellung in der Förderrichtlinie entgegen der Definition im Antragsformular und im Merkblatt A noch "mit Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags" definiert war, so hätte es dem Kläger bei Zweifeln oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde Klarheit zu verschaffen, ob durch die Bestellung bereits ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, juris, und Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 A 149/12 - auch: OVG Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03

    Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des

    Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888
    Selbst wenn man dem Kläger zugutehalten möchte, dass der Maßnahmebeginn zum Zeitpunkt seiner Antragstellung in der Förderrichtlinie entgegen der Definition im Antragsformular und im Merkblatt A noch "mit Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags" definiert war, so hätte es dem Kläger bei Zweifeln oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde Klarheit zu verschaffen, ob durch die Bestellung bereits ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, juris, und Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 A 149/12 - auch: OVG Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, Rn. 11, juris).
  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen

  • VGH Bayern, 29.10.1999 - 19 B 96.3964
  • VG München, 27.01.2020 - M 31 K 19.4697

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids im Rahmen des bayerischen

    Die ständige Verwaltungspraxis der Bewilligungsbehörden im Vollzug der Förderrichtlinien zum bayerischen 10.000-Häuser-Programm, wie sie dem Gericht aus diesem wie auch aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 aaO Rn. 31 f.; VG München, U.v. 10.4.2019 - M 31 K 17.5785 - juris Rn. 31; VG Regensburg, U.v. 13.9.2018 - RN 5 K 17.1888 - juris Rn. 45; VG Würzburg, U.v. 16.4.2018 - W 8 K 18.34 - juris Rn. 40), stellt nicht erst auf den Vertragsabschluss, sondern bereits auf das bindende Angebot des Kunden an den potentiellen Vertragspartner, hier also das des Klägers als Antragsteller der Förderung an die ... ... GmbH & Co. KG, ab.
  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorbeginnklausel wird schon die rechtsverbindliche Bestellung (Auftragsvergabe) erfasst, die der Betreffende nicht mehr einseitig rückgängig machen kann (vgl. VG Regensburg, U.v. 13.9.2018 - RN 5 K 17.1888 - juris Rn. 45; VG Würzburg, U.v. 16.4.2018 - W 8 K 18.34 - juris Rn. 40).
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