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   VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53   

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VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53 (https://dejure.org/2016,71676)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13.12.2016 - RN 6 K 16.53 (https://dejure.org/2016,71676)
VG Regensburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - RN 6 K 16.53 (https://dejure.org/2016,71676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für öffentliche Zwecke

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss dabei nicht den Anforderungen der Enteignung genügen, sondern vielmehr reicht es aus, wenn im Hinblick auf eine bestimmte gemeindliche Aufgabe überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden (BVerwG, B. v. 15.2.1990 - 4 B 245/89 - juris).

    Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist allerdings stets, dass damit im Einzelfall dem jeweils angegeben, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird, was in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BVerwG, B. v. 15.2.1990 - 4 B 245/89 - juris).

    Zum anderen ist erneut darauf zu verweisen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts - anders als eine Enteignung - nicht zwingend erforderlich, sondern allein mit überwiegenden Vorteilen für die Allgemeinheit verbunden sein muss (BVerwG, B. v. 15.2.1990 - 4 B 245/89 - juris).

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53
    Die in § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB normierte Ausübungsfrist beginnt erst mit Zugang dieser vollständigen Mitteilung des Kaufvertrags und nicht bereits mit der zuvor erfolgten Erklärung, dass überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen worden ist (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 28 Rn. 16; Grziwotz, in: BeckOK, BauGB, § 28 Rn. 22; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 28 Rn. 2; zur zweimonatigen Ausschlussfrist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB: BGH, U. v. 23.6.2006 - V ZR 17/06 - juris).
  • VG München, 19.07.2011 - M 1 K 10.5801

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Ausschluss des Vorkaufsrecht;

    Auszug aus VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53
    Dies erfordert zum einen die Notwendigkeit, der Gemeinde eine ausreichende Entscheidungsfrist einzuräumen, die nicht durch eine etwaige verzögerte Übermittlung des gesamten Kaufvertrags durch den Verkäufer verkürzt werden soll, und ergibt sich aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB ("Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen"), auf den § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch Verwendung des Begriffs "Mitteilung des Kaufvertrags" Bezug nimmt (VG München, U. v. 19.7.2011 - M 1 K 10.5801 - juris).
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