Rechtsprechung
VG Regensburg, 14.05.2009 - RN 7 K 08.1269 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einschaltung eines privaten Sachverständigen durch die Behörde bei der Regelüberwachung; Kostentragungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.05.2009 - RN 7 K 08.1269
- VGH Bayern, 12.03.2010 - 22 BV 09.1600
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98
Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …
Auszug aus VG Regensburg, 14.05.2009 - RN 7 K 08.1269
Die Anwendbarkeit des KG ist durch die Regelung des Art. 52 Abs. 4 BImSchG nicht ausgeschlossen, weil dieser nur die Erhebung der Auslagen abschließend regelt (vgl. BVerwG, Entsch. vom 25.8.1999, Az. 8 C 12/98).Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Regelung bestehen nicht, insbesondere ist die Entscheidung des Gesetzgebers nicht zu beanstanden, das Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage als ausreichenden Anlass dafür anzusehen, dass auch die Kosten von Amtshandlungen, die ohne konkreten Gefahrenverdacht vorgenommen werden, von dem Betreiber und nicht von der Allgemeinheit getragen werden sollen (vgl. BVerwG, Entsch. vom 25.8.1999, Az. 8 C 12/98).
- BVerwG, 17.05.2006 - 7 B 21.06
Auszug aus VG Regensburg, 14.05.2009 - RN 7 K 08.1269
Die Beauftragung steht damit in ihrem Organisationsermessen, das im Wesentlichen beschränkt wird durch das Willkürverbot (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2005 Az. 9 A 7/02; nachfolgend BVerwG vom 17.5.2006 Az. 7 B 21/06). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 9 A 7/02
Rechtmäßigkeit der Erstattung von Gutachterkosten; Umfang der erstattungsfähigen …
Auszug aus VG Regensburg, 14.05.2009 - RN 7 K 08.1269
Die Beauftragung steht damit in ihrem Organisationsermessen, das im Wesentlichen beschränkt wird durch das Willkürverbot (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2005 Az. 9 A 7/02; nachfolgend BVerwG vom 17.5.2006 Az. 7 B 21/06).