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   VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832   

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VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832 (https://dejure.org/2018,22772)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.06.2018 - RN 5 K 17.832 (https://dejure.org/2018,22772)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - RN 5 K 17.832 (https://dejure.org/2018,22772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43 Abs. 1; FrSaftErfrischGetrV § 3
    Zur Frage der Irreführung des Verbrauchers bei Angaben auf der Etikettierung eines Biermischgetränks

  • rewis.io

    Zur Frage der Irreführung des Verbrauchers bei Angaben auf der Etikettierung eines Biermischgetränks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH muss das nationale Gericht bei der Beurteilung der Frage, ob eine Etikettierung den Käufer irreführen kann, hauptsächlich auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abstellen, die dieser in Bezug auf den Ursprung, die Herkunft und die Qualität des Lebensmittels hegt, wobei es hauptsächlich darauf ankommt, dass der Verbraucher nicht irregeführt und nicht zu der irrtümlichen Annahme verleitet wird, dass das Erzeugnis einen anderen Ursprung, eine andere Herkunft oder eine andere Eigenschaft als in Wirklichkeit hat (EuGH, Urteil vom 04.06.2015, C-195/14, Rn. 36).

    Zwar kann der Umstand, dass das Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Erzeugnisses angebracht ist, für sich allein noch nicht ausschließen, dass die Etikettierung dieses Erzeugnisses und die Art und Weise, in der sie erfolgt, geeignet sein könnten, den Käufer irrezuführen, sodass in bestimmten Fällen gleichwohl noch eine Irreführung bejaht werden kann (EuGH, Urteil vom 04. Juni 2015 - C-195/14, Rn. 38).

    Ein grundsätzliches Abrücken des EuGH vom Verbraucherleitbild des informierten und aufgeklärten Durchschnittsverbrauchers ist damit jedoch nicht verbunden, verweist der EuGH doch auch in seinem sog. "Teekanne-Urteil" noch explizit auf diesen Beurteilungsmaßstab (EuGH, Urteil vom 04. Juni 2015 - C-195/14, Rn. 36; vgl. auch in diesem Sinne Urteil Severi, C-446/07, ECLI:EU:C:2009:530, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Irreführung trotz wahrheitsgemäßem Zutatenverzeichnis wird jedoch insbesondere dann anzunehmen sein, wenn Angaben, die sich auf ein Lebensmittel beziehen und die auf dessen Verpackung angebracht sind, falsch oder unwahr sind und dem Verbraucher suggerieren, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht darin vorhanden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 04. Juni 2015 - C-195/14, Rn. 38 f.).

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 16.203

    Etikettierung von Qualitätswein b.A.

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Diese kann vom Gericht in eigener Sachkunde beurteilt werden, wenn es sich um einen Begriff handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist, die Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und sich die Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht (BGH, U.v. 10.8.2000 - I ZR 126/98 - NJW-RR 2000, 1640, BayVGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -, Rn. 44, juris, OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 11.9.2013 - 8 A 10219/13.OVG - LKRZ 2013, 524 sowie DÖV 2014, 45).

    Der Käufer soll über korrekte, neutrale und objektive Informationen verfügen, durch die er nicht irregeführt wird (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2017 - 20 B 16.203 -Rn. 45).Von ihm kann erwartet werden, dass er das Schauetikett nicht isoliert betrachtet, sondern auch das Rückenetikett in Augenschein nimmt (VG Trier, U.v. 9.3.2016 - 5 K 3540/15.TR - juris).

  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 4 U 143/11

    Aktuelle Aufmachung des unter der Marke Schweppes vertriebenen Produkts

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Letzte Zweifel können zudem durch einen Blick in das Zutatenverzeichnis beseitigt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2012, 4 U 143/11).
  • OLG Nürnberg, 28.12.1999 - 3 U 2355/99

    Irreführung des Verkehrs durch Werbung für Lebensmittel

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Der Begriff "(Frucht-)Saft" stellt deshalb für den Durchschnittsverbraucher in aller Regel einen Oberbegriff dar, der so ohne weitere Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird und über dessen genaue Bedeutung er sich vielfach keine weiteren Gedanken macht (vgl. auch OLG Nürnberg, ZLR 2000, 400 und OLG Nürnberg, ZLR 1999, 56 mit Anmerkung v. Jagow).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall vom sog. "Teekanne-Urteil" (BGH, Urteil vom 02. Dezember 2015 - I ZR 45/13), da dort das streitgegenständliche Produkt ("Himbeer-Vanille-Abenteuer") weder Himbeer- noch Vanillebestandteile enthielt.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Ein grundsätzliches Abrücken des EuGH vom Verbraucherleitbild des informierten und aufgeklärten Durchschnittsverbrauchers ist damit jedoch nicht verbunden, verweist der EuGH doch auch in seinem sog. "Teekanne-Urteil" noch explizit auf diesen Beurteilungsmaßstab (EuGH, Urteil vom 04. Juni 2015 - C-195/14, Rn. 36; vgl. auch in diesem Sinne Urteil Severi, C-446/07, ECLI:EU:C:2009:530, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Nürnberg, 15.12.1998 - 3 U 2804/98
    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Der Begriff "(Frucht-)Saft" stellt deshalb für den Durchschnittsverbraucher in aller Regel einen Oberbegriff dar, der so ohne weitere Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird und über dessen genaue Bedeutung er sich vielfach keine weiteren Gedanken macht (vgl. auch OLG Nürnberg, ZLR 2000, 400 und OLG Nürnberg, ZLR 1999, 56 mit Anmerkung v. Jagow).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-51/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Des Weiteren ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13 vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-51/94, ECLI:EU:C:1995:352, Rn. 34, und Darbo, C-465/98, ECLI:EU:C:2000:184, Rn. 22 [= WRP 2000, 489]).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    Ein durchschnittlich informierter Verbraucher, der an zusätzlichen Informationen interessiert ist, weiß nämlich, dass er auf dem Rückenetikett zusätzliche Informationen findet (BGH, U. v. 19.9.2001 - I ZR 54/96 - juris Rn. 38; OLG Nürnberg, U.v. 7.2.2017 - 3 U 1537/16 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 08.08.1988 - 3 B 91.87

    Warenuntersuchungspflichten eines Lebensmittelimporteurs - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832
    In diesem Fall besteht ein als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse, den Verwaltungsrechtsweg als sachnähere und fachspezifische Rechtsschutzform einzuschlagen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02; BVerwG, Beschluss vom 8. August 1988 - 3 B 91.87; Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12; VGH BW, Urteil vom 11. Februar 2010 - 9 S 1130/08).
  • OLG Nürnberg, 07.02.2017 - 3 U 1537/16

    "Weidemilch" muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen

  • VG Trier, 09.03.2016 - 5 K 3540/15

    Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Weinbiet" bei der Etikettierung von

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2013 - 8 A 10219/13

    Winzerschorle nicht nur vom Winzer

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

  • VG Regensburg, 28.02.2022 - RN 5 K 19.129

    Die Verwendung der Kennzeichnung "Ökovital" auf Fruchtgummis stellt unter

    Hinsichtlich der Erwartungen des Durchschnittskäufers ist entscheidend, worüber sich der Durchschnittsverbraucher weitere Gedanken macht, worauf der Käufer bei dem konkreten Produkt seinen Fokus legt und als was für einen Hinweis der Käufer die Angabe bei dem konkreten Produkt versteht (VG Regensburg, U.v. 14.6.2018 - RN 5 K 17.832 - juris Rn. 43).
  • VG Ansbach, 05.07.2023 - AN 14 K 20.01678

    "Belebend" als gesundheitsbezogene Angabe, gesundheitsbezogene Angabe bei

    Es müsse eine Gesamtbetrachtung der Aussage erfolgen (mit Bezugnahme auf BGH, U.v. 10.12.2015, - I ZR 222/13 - Tz. 44 sowie auf VG Regensburg, U.v. 14.6.2018 - RN 5 K 17.883 - BeckRS 2018, 17083).
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