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   VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574   

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VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574 (https://dejure.org/2015,77580)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.09.2015 - RN 8 K 15.574 (https://dejure.org/2015,77580)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. September 2015 - RN 8 K 15.574 (https://dejure.org/2015,77580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Bodenschutzrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung auf den Grundstücken

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80

    Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen -

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    (a) Das vorgetragene wirtschaftliche Unvermögen der Beigeladenen entbindet diese nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, da es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94), sondern in erster Linie die Durchsetzbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung betrifft.

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung hängt daher nicht davon ab, ob der im Falle ihrer Vollstreckung durch die Ersatzvornahme entstehende Erstattungsanspruch (vgl. Art. 32, 41 BayVwZVG i.V.m. Art. 10 BayKG) im Zeitpunkt seines Entstehens realisierbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80).

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 3447/98

    Auslegung und Regelungsbereich des Bundesbodenschutzgesetzes

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    (a) Das vorgetragene wirtschaftliche Unvermögen der Beigeladenen entbindet diese nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, da es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94), sondern in erster Linie die Durchsetzbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung betrifft.

    Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94).

  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 14 TH 1406/94

    Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher Haftungsnormen bei der Störerauswahl,

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    (a) Das vorgetragene wirtschaftliche Unvermögen der Beigeladenen entbindet diese nicht von der bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, da es sich dabei nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.1980 - 4 B 193/80; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94), sondern in erster Linie die Durchsetzbarkeit einer bodenschutzrechtlichen Anordnung betrifft.

    Insoweit entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, dass die Behörde sich an den Störer hält, der sich als wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstellt, oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absieht (vgl. VG Bayreuth, B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004; VG Frankfurt, U.v. 29.01.2002 - 3 E 3447/98; VGH Kassel, B.v. 24.08.1994 - 14 TH 1406/94).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Vielmehr stehen zunächst einmal Handlungswie Zustandsstörer gleich verpflichtet nebeneinander (BVerfG, B.v. 26.2.2000 - 1 BvR 242/91; VGH Mannheim v. B.v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99, VGH Mannheim, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02; BayVGH B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.731; BayVGH B.v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055).

    Der Beklagte hat des Weiteren die verfassungsrechtlichen Maßstäbe nicht verkannt, die bei der Bestimmung der Grenze dessen zu beachten sind, was einem Eigentümer an Belastungen zugemutet werden darf (BVerfG, B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99).

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829

    Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Im Hinblick auf das Gebot der effizienten Gefahrenabwehr entspreche es daher der pflichtgemäßen Ermessensausübung des LRA, dass sich die Behörde an den Störer halte, der sich wirtschaftlich am leistungsfähigsten darstelle oder umgekehrt von der Inanspruchnahme eines wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Verhaltensstörers zu Lasten eines Zustandsstörers absehe (vgl. VG Regensburg, U.v. 15.10.2012 - RO 8 K 12.829).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

    Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH, B.v. 3.7.1996 - 22 CS 96.1305; VGH Mannheim, B.v. 29.4.2002 - 10 S 2367/01; VGH Kassel, B.v. 6.1.2006 - 6 TG 1392/04).
  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 6 TG 1392/04

    Altlastensanierung; Störerauswahl

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH, B.v. 3.7.1996 - 22 CS 96.1305; VGH Mannheim, B.v. 29.4.2002 - 10 S 2367/01; VGH Kassel, B.v. 6.1.2006 - 6 TG 1392/04).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2002 - 10 S 2367/01

    Rückwirkungsverbot; Verwertung von Privatgutachten; Störerauswahl bei Altlasten -

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Als ermessensfehlerhaft wäre auch anzusehen, wenn die Behörde bei der Störerauswahl ihr bekannte und unstreitige Vereinbarungen zwischen den Störern über die zivilrechtliche Letztverantwortlichkeit völlig unberücksichtigt lässt (BayVGH, B.v. 3.7.1996 - 22 CS 96.1305; VGH Mannheim, B.v. 29.4.2002 - 10 S 2367/01; VGH Kassel, B.v. 6.1.2006 - 6 TG 1392/04).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Die Äußerungen der sachkundigen Vertreter dieser Behörden beruhen typischerweise nicht nur auf allgemeinen wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen, sondern zugleich auf einer jahrelangen Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse (vgl. BayVGH, U.v. 2.2.2004 - 22 B 02.3084).
  • VG Arnsberg, 18.02.2013 - 8 K 780/12

    Verpflichtung des Besitzers eines als Wurftaubenschießanlage für Trapp- und

    Auszug aus VG Regensburg, 14.09.2015 - RN 8 K 15.574
    Sie gelten jedoch allgemein und prinzipiell für jeden Fall der Zustandsstörerhaftung, finden also auch in dem - vorliegenden - Fall Anwendung, in dem es zunächst um eine Detailuntersuchung zur Gefährdungsabschätzung auf Kosten des Pflichtigen geht (VG Arnsberg, U.v. 18.2.2013 - 8 K 780/12; OVG Bremen, B.v. 19.8.2003 - 1 A 42/03; BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222).
  • VG Regensburg, 25.02.2013 - RN 8 K 12.1344

    Verfüllen einer ehemalige Kiesgrube

  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 22 CS 06.2055

    Kein Vorrang des Verhaltensstörers bei der Auswahl unter mehreren

  • VG Bayreuth, 22.11.2004 - B 2 S 04.1004

    Handhabung der Stufe-1 und Stufe-2-Werte des Merkblatts 3.8/1 der Bayerischen

  • VG Bremen, 06.12.2001 - 8 V 1958/01

    Anwendung der Grundsätze des BVerfG zur Beschränkung der Zustandshaftung im

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 8 S 2407/99

    Altlastenbeseitigung - Störerauswahl: Berücksichtigung des Streits um die

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

  • OVG Bremen, 19.08.2003 - 1 A 42/03

    Bodenverunreinigung; Störerauswahl bei der Untersuchungsanordnung - Altlast;

  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808

    Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen

    So entspricht es regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Behörde sich an den Störer hält, der wirtschaftlich am leistungsfähigsten ist (siehe hierzu VG Bayreuth B.v. 22.11.2004 - B 2 S 04.1004 - juris Rn. 58; VG Regensburg U. 14.9.2015 - RN 8 K 15.574 - juris Rn. 35).

    Wenn auf diese Weise sogar eine vorrangige Heranziehung des Zustandsstörers vor dem Handlungsstörer gerechtfertigt wird (siehe hierzu VG Regensburg U. 14.9.2015 - RN 8 K 15.574 - juris Rn. 36), so muss das vorliegend erst recht gelten, wenn für die Grundstückseigentümerin des Grundstückes FlNr.

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