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   VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368   

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https://dejure.org/2014,17421
VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368 (https://dejure.org/2014,17421)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368 (https://dejure.org/2014,17421)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - RN 5 K 13.1368 (https://dejure.org/2014,17421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe; Steuerschulden; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; Haftanordnungen.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Von einem Gewerbetreibenden, der mit derart unlauteren Mitteln unter Missachtung der Belange der Allgemeinheit und seiner Mitbewerber nur seine eigenen geschäftlichen Interessen verfolgt, kann nicht erwartet werden, dass er sein Gewerbe im Einklang mit den bestehenden Vorschriften einwandfrei führen wird (BVerwG, B.v. 17.01.1964 - VII B 159/63).
  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades -

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Gewerberechtlich unzuverlässig ist nach ständiger Rechtsprechung und Literatur, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird (BVerwG, U.v. 19.03.1970 - I C 6.69 - DVBl. 1971, 277; Pielow, Gewerbeordnung 2013, § 35 Rn. 19).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, sind Steuerrückstände nur dann geeignet einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, B.v. 29.01.1988 - 1 B 164/87 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 19.01.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld Unzuverlässigkeit bejaht werden kann, lässt sich dabei nicht angeben (BVerwG, B.v. 09.04.1997 - 1 B 81/97 - juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 09.11.1992 - 8 TH 2651/91

    Zur Gewerbeuntersagung und zur Unzuverlässigkeit - hier: Vermögenslosigkeit,

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Allein die siebenmalige Anordnung der Haft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, zuletzt am 4.12.2012 ist als Beleg für die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit ausreichend (Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung 2013, § 35 Rn. 46; Hess VGH, B.v. 09.11.1992 - 8 TH 2651/91).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, sind Steuerrückstände nur dann geeignet einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, B.v. 29.01.1988 - 1 B 164/87 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 19.01.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.1368
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (BVerwGE 24, 38).
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