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   VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117   

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VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117 (https://dejure.org/2014,27118)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117 (https://dejure.org/2014,27118)
VG Regensburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - RN 5 K 13.2117 (https://dejure.org/2014,27118)
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  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (BVerwGE 24, 38).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld Unzuverlässigkeit bejaht werden kann, lässt sich dabei nicht angeben (BVerwG, B.v. 09.04.1997 - 1 B 81/97 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, sind Steuerrückstände nur dann geeignet einen Gewerbetreibenden als unzulässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, B.v. 29.01.1988 - 1 B 164/87 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 19.01.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778

    Ankündigung einer Vereinbarung mit dem Finanzamt zur Regulierung der

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Die allgemeine Bekundung, die wirtschaftliche Situation werde sich bessern, genüge aber bei einem bereits lange andauernden steuerlichen Fehlverhalten ohne Anzeichen einer Besserung nicht, um zu einer anderen Beurteilung zu kommen (BayVGH, B.v. 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778).
  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades -

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Gewerberechtlich unzuverlässig ist nach ständiger Rechtsprechung und Literatur, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird (BVerwG, U.v. 19.03.1970 - I C 6.69 - DVBl. 1971, 277; Pielow, Gewerbeordnung 2013, § 35 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Die Verletzung steuerlicher Pflichten und die allgemeine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit führen zu einer gewerbeübergreifenden Unzuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11) und die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus dem Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen (BayVGH, B.v. 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419).
  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Von einem Gewerbetreibenden, der mit derart unlauteren Mitteln unter Missachtung der Belange der Allgemeinheit und seiner Mitbewerber nur seine eigenen geschäftlichen Interessen verfolgt, kann nicht erwartet werden, dass er sein Gewerbe im Einklang mit den bestehenden Vorschriften einwandfrei führen wird (BVerwG, B.v. 17.01.1964 - VII B 159/63).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Die Verletzung steuerlicher Pflichten und die allgemeine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit führen zu einer gewerbeübergreifenden Unzuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11) und die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus dem Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen (BayVGH, B.v. 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, sind Steuerrückstände nur dann geeignet einen Gewerbetreibenden als unzulässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, B.v. 29.01.1988 - 1 B 164/87 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 19.01.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 09.11.1992 - 8 TH 2651/91

    Zur Gewerbeuntersagung und zur Unzuverlässigkeit - hier: Vermögenslosigkeit,

    Auszug aus VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
    Allein die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung am 27.11.2012 (Az.: 1 M 1282/12) ist als Beleg für die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit ausreichend (Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung 2013, § 35 Rn. 46; Hess VGH, B.v. 09.11.1992 - 8 TH 2651/91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - 4 A 3724/06

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Unterbrechung eines gegen eine

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