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   VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581   

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https://dejure.org/2010,26161
VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581 (https://dejure.org/2010,26161)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17.05.2010 - RN 8 K 10.581 (https://dejure.org/2010,26161)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - RN 8 K 10.581 (https://dejure.org/2010,26161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fischereirecht; wesentliche Umgestaltung; Altwasser; Plangenehmigung; beschränkte Erlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Gewässerausbaus durch eine Plangenehmigung anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses; Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Art. 83 Abs. 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Denn wird ein Vorhaben, das einer wasserrechtlichen Zulassung in der Form der Planfeststellung bedarf, ohne eine solche Planfeststellung ausgeführt oder betrieben, so kann sich ein durch das planfeststellungsbedürftige Vorhaben (nachteilig) betroffener Dritter gegen jede Beeinträchtigung seiner materiellen Rechte, die durch das Vorhaben hervorgerufen werden könnte, ohne Weiteres zur Wehr setzen (vgl. BVerwG vom 14.12.1973, NJW 1974, 813 ff.; vom 29.5.1981, NJW 81, 2769 ff.).

    Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch kann aber nur dann entstehen, wenn konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht drohen oder bereits entstanden sind (vgl. BVerwG vom 14.12.1973, DÖV 1974, 209).

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    a) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung liegt ein rechtserheblicher Eingriff in das private Fischereirecht im Sinne von Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 oder Art. 8 FiG nur dann vor, wenn behördliches Handeln oder Unterlassen in Folge ihrer Auswirkungen, Tragweite oder Beschaffenheit das Fischereirecht ganz oder zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aufheben oder entwerten - mit anderen Worten, wenn das Fischereirecht in seiner Substanz betroffen ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.3.1998, NVwZ-RR 1999 734 ff.; ferner BVerwGE 102, 74 zur Rechtslage nach außerbayerischem Recht).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 VR 14.04
    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Somit kann der Kläger zwar verlangen, dass seine materiellen Rechte gewahrt werden, er hat aber keinen Anspruch darauf, dass dies in einem bestimmten Verfahren geschieht (vgl. auch BVerwG vom 7.7.2004, Az.: 9 VR 14/04; vom 5.3.1999 Az. 4 VR 3.98).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Im Anfechtungsprozess gegen eine Planfeststellung sind nur rechtlich geschützte eigene Belange wehrfähig (vgl. BVerwG vom 8.7.1998, NVwZ 1999, 70/71).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Denn wird ein Vorhaben, das einer wasserrechtlichen Zulassung in der Form der Planfeststellung bedarf, ohne eine solche Planfeststellung ausgeführt oder betrieben, so kann sich ein durch das planfeststellungsbedürftige Vorhaben (nachteilig) betroffener Dritter gegen jede Beeinträchtigung seiner materiellen Rechte, die durch das Vorhaben hervorgerufen werden könnte, ohne Weiteres zur Wehr setzen (vgl. BVerwG vom 14.12.1973, NJW 1974, 813 ff.; vom 29.5.1981, NJW 81, 2769 ff.).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Neben der grundsätzlichen Anforderung der vorrangigen Beachtung des öffentlichen Wohls ist die Wasserbehörde zudem verpflichtet, auf die Belange anderer Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwGE 78, 40 ff.).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Dritte haben keinen Anspruch auf Erfüllung der Unterhaltungspflicht im Allgemeinen oder auf Vornahme bestimmter Unterhaltungsmaßnahmen im Besonderen (vgl. BayVGH vom 2.2.2004, BayVBl 2005, 411 f.).
  • OVG Bremen, 13.01.2005 - 1 D 224/04
    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Diese Voraussetzungen liegen hier indes nicht vor, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die Plangenehmigung enteignende Vorwirkung gegenüber dem Kläger entfaltet (vgl. zum Maßstab statt vieler OVG Bremen vom 13. Januar 2005 Az.1 D 224/04).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Mit einer Rechtsbeeinträchtigung, die nur im Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist der direkte Zugriff auf fremde Rechte gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 29. Dezember 1994 Az. 7 VR 12.94; vom 31. Oktober 2000 Az. 11 VR 12.00).
  • BVerwG, 29.12.1994 - 7 VR 12.94

    Inhalt einer Entscheidung im "Benehmen" - Anhörung einer anderen Behörde -

    Auszug aus VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581
    Mit einer Rechtsbeeinträchtigung, die nur im Einverständnis des Betroffenen das Absehen von einem Planfeststellungsverfahren zulässt, ist der direkte Zugriff auf fremde Rechte gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 29. Dezember 1994 Az. 7 VR 12.94; vom 31. Oktober 2000 Az. 11 VR 12.00).
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