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   VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231   

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VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231 (https://dejure.org/2018,46919)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231 (https://dejure.org/2018,46919)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - RO 5 K 17.2231 (https://dejure.org/2018,46919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; VVL § 169 Abs. 1; ALG § 85 Abs. 3 Nr. 3
    Berücksichtigung von Lebensversicherungen bei der Agrarinvestitionsförderung

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Lebensversicherungen bei der Agrarinvestitionsförderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    Insbesondere können die Gerichte die einer bestimmten Vergabepraxis zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften nicht unmittelbar überprüfen, da diesen als bloßes Innenrecht der Verwaltung keine anspruchsbegründende Außenwirkung zukommt (BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111/79, BVerwGE 58, 45).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    Maßgebend für die Selbstbindung der Verwaltung ist die tatsächliche Handhabung in der Verwaltungspraxis zur maßgeblichen Zeit und in welchen Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden sind, so BVerwG vom 17.01.1996 -11 C 5/95 Rn.21 u. BVerwG vom16.05.2015-10 C 15/14 Rn.24, juris).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    So differenzierte zwar das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung zur Anrechnung von Lebensversicherungen i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe maßgeblich nach der Zweckbindung der Versicherung und schied unter dem Kriterium der Zumutbarkeit der Verwertung alle Versicherungen aus, die nach den Verhältnissen des Einzelfalls allein der Altersvorsorge des Bedürftigen zu dienen bestimmt waren und nicht darüber hinausgehendes Vermögen ansparten (BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 21/96, NZS 1997, 491; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 23/96, NZW 1998, 92).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob einer Gleichbehandlung nicht bereits der Grundsatz entgegen steht, dass eine Gleichbehandlung im Unrecht nicht verlangt werden kann (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - II C 68/73, BVerwGE 47, 330; Urteil vom 21. Juli 1994 - 2 WD 6/94, BVerwGE 103, 143).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob einer Gleichbehandlung nicht bereits der Grundsatz entgegen steht, dass eine Gleichbehandlung im Unrecht nicht verlangt werden kann (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - II C 68/73, BVerwGE 47, 330; Urteil vom 21. Juli 1994 - 2 WD 6/94, BVerwGE 103, 143).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2018 - RO 5 K 17.2231
    So differenzierte zwar das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung zur Anrechnung von Lebensversicherungen i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe maßgeblich nach der Zweckbindung der Versicherung und schied unter dem Kriterium der Zumutbarkeit der Verwertung alle Versicherungen aus, die nach den Verhältnissen des Einzelfalls allein der Altersvorsorge des Bedürftigen zu dienen bestimmt waren und nicht darüber hinausgehendes Vermögen ansparten (BSG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 21/96, NZS 1997, 491; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 23/96, NZW 1998, 92).
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