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   VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32   

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VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32 (https://dejure.org/2020,33437)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32 (https://dejure.org/2020,33437)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - RN 10A DK 19.32 (https://dejure.org/2020,33437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 2 S. 1; KWBG Art. 15 Abs. 1 S. 2; GO Art. 38 Abs. 1; KommHV § 31 Abs. 2
    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als Dienstpflichtverletzung

  • rewis.io

    Disziplinarklage - Entlassung aus dem Bürgermeisteramt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberichtlinien nicht eingehalten: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabewidriges Verhalten führt (mitunter) zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberichtlinien nicht eingehalten: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis! (VPR 2021, 9)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 Az. 2 C 6/14).

    Die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 BayDG am gesetzlich bestimmten Strafrahmen ist nach der neueren Rechtsprechung jedoch auch bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen geboten (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bereits bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Zur Bestimmung der Schwere des begangenen Dienstvergehens kann bei (außergerichtlichen) Dienstvergehen auf einer zweiten Stufe zunächst indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Unbeschadet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kommt in dem Strafausspruch die Schwere und Vorwerfbarkeit der begangenen Handlung zum Ausdruck, die auch für die disziplinarrechtliche Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O. m.w.N.).

    Es kommt nämlich auf das bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebliche (deutliche) Übersteigen der Schwelle der Geringwertigkeit, nicht (mehr) an (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, komme dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (vgl. BVerwG vom 5.7.2016 Az. 2 B 24/16).

    Sei von den Strafgerichten bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, komme die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG vom 5.7.2016 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Eine Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 Az. 2 C 12.04).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung und besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. BVerwG vom 28.2.2013 Az. 2 C 62/11).
  • VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    In ihrer wesentlichen Funktion als Teil der vollziehenden Gewalt unterscheiden sie sich aber nicht von den Berufsbeamten (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - Vf. 1 - VI/88 -, NVwZ 1990, S. 357).
  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Bei einer Untreue zu Lasten der Gemeinde handelt es sich um eine massive Verletzung von Kernpflichten durch den Beklagten (vgl. hierzu BayVGH vom 13.7.2011 Az. 16a D 09.3127 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494

    Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Sein Fehlverhalten ist demgemäß in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine gesetzestreue Gemeindearbeit zu beschädigen (vgl. BayVGH vom 5.2.2014 Az. 16a D 12.2494).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Ihn davor zu bewahren, ist jedoch allein Aufgabe der sozialrechtlichen Vorschriften und Leistungen (vgl. BayVGH vom 24.5.2017 Az. 16a D 15.2267 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 16a D 04.3502

    Disziplinarrecht, Bürgermeister, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Dieser hat als Erster Bürgermeister der Gemeinde K* ... nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen eine besondere Vertrauensstellung inne (vgl. hierzu BayVGH vom 1.6.2005 Az. 16a D 04.3502).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten

    Auszug aus VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht eine Veruntreuung gemeindlicher Gelder in Höhe von 19.954,40 EUR bereits für sich genommen als geeignet an, die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 31.01.2017 Az. 16a DS 16.2489).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.1183
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 16a D 11.958

    Polizeivollzugsbeamter; Zurückstufung; Zugriffsdelikt (hier: Untreue);

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 16a DS 19.2142

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Schließlich führt auch nicht die lange Dauer der Anhängigkeit der Disziplinarklage vom 7. Juli 2017 (RN 10a DK 19.32), über die bisher nicht entschieden wurde, zur Unverhältnismäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung; denn dieser Umstand ist ohne Bedeutung für die hier allein maßgebliche (zu bejahende) Frage, ob der Antragsteller aufgrund der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist (Art. 6 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 BayDG).
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