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   VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922   

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VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922 (https://dejure.org/2014,7260)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.03.2014 - RN 5 K 13.922 (https://dejure.org/2014,7260)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. März 2014 - RN 5 K 13.922 (https://dejure.org/2014,7260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine Ausnahme vom Mindestabstand nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayAGGlüStV ist auch bei Spielhallen mit einjähriger Übergangsfrist möglich.Spielhalle; Mindestabstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Zur Herstellung eines angemessenen Interessensausgleichs zwischen der angestrebten umfassenden Regelung des Glücksspielmarktes und den berechtigten Erwartungen der Spielhallenbetreiber an der Amortisation getätigter Investitionen, hat der Gesetzgeber mit § 29 Abs. 4 GlüStV eine adäquate Übergangsregelung geschaffen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Die Neureglungen zum Spielhallenrecht sind lediglich Nutzungsbeschränkungen, die im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums als Inhalts- und Schrankenregelungen einzustufen sind (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Eine solche flächendenkende Zwangswirkung liegt aber hier nicht vor, denn auch wenn das neue Mindestabstandsgebot zur Schließung einzelner Spielhallen führen wird, so betrifft dies nur einzelne Fälle und führt nicht zu einer generellen Aufgabe des Berufs (Bay-VerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris).

    Es wird hier ausschließlich der Bereich des § 33i Abs. 2 GewO tangiert, weil der Mindestabstand und das Verbot in baulichen Einheiten eine übermäßige Ausnutzung des Spielbetriebs verhindern sollen und keine gerätebezogenen Regelungen zur Aufstellung oder zur technischen Gestaltung der einzelnen Spielgeräte sowie zum Spielvorgang aufgestellt werden, die in den Bereich von § 33 c bis § 33 h GewO fallen würden (BayVerfGH, U.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - S. 20 Urdruck).

    Mit den Zielen, die § 1 GlüStV im Blick hat, befassen sich die §§ 29 ff. BauGB nicht." (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12 - juris Rn. 82).

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715

    Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Die Befugnis des Ministerpräsidenten ergibt sich dabei aus Art. 47. Abs. 3 BV (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Mit der Antragstellung steht grade noch nicht fest, ob der Spielhallenbetreiber jemals eine Erlaubnis nach § 33i GewO erhalten wird (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV unterschiedlich festgelegten Übergangsfristen hat der Gesetzgeber den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen mit den verfolgten Allgemeinwohlinteressen in einer gerechten Abwägung Rechnung getragen (BayVerfGH, E.v. 28.06.2013 - Vf. 10-VII-12; BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

    Zuerst muss festgehalten werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt (BayVGH, B.v. 07.10.2012 - 10 CS 13.1715).

    Zieht man zudem in Erwägung, dass der Kläger nur einen sehr eingeschränkten Vertrauensschutz besitzt, weil sie bereits bei Erlaubniserteilung nach § 33 i GewO auf die zukünftige Rechtslage hingewiesen worden ist, erweist sich die einjährige Übergangsfrist auch nicht als unangemessen kurz (BayVGH, B.v. 07.10.2013 - 10 CS 13.1715).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Eine Enteignung liegt immer nur dann vor, wenn der Staat auf das Eigentum konkret zugreift und dabei zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben eine von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition vollständig oder teilweise entzieht (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 73).

    Eine Inhaltsbestimmung wird selbst dann nicht zur Enteignung, wenn sie in ihren Auswirkungen für den Betroffenen einer Enteignung nahe- oder gleichkommt (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 74).

    Der Gesetzgeber muss damit bei der Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich bringen (BverfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).

    Dabei darf der Kernbereich der Eigentumsgarantie, zu dem die Privatnützigkeit gehört, nicht ausgehöhlt werden (BVerfG, B.v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 76).

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Aus diesen Gründen muss abschließend festgestellt werden, dass die gewerberechtliche Erlaubnis eine nicht frei verfügbare, durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition ist, die nicht auf nicht unerheblicher eigener Leistung durch den Gewerbetreibenden beruht und somit von Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (vgl. BVerfGE, B.v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 - NVwZ 2009, 1426; VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

    Die Erlaubnispflicht und die Abstandsregelung betreffen nicht die Frage, ob der Beruf überhaupt ausgeübt werden kann, sondern nur wo (VG Berlin, U.v. 01.03.2013 - 4 K 336.12 - juris).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Eine solche Ausnahme würde voraussetzen, dass die Berufsausübungsregelung wegen ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen zur Berufsaufgabe zwingt (BVerfG, B.v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, wann eine öffentlich-rechtliche Position von Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird, zeigt aber, dass die Eigenleistung des Rechtsinhabers gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsposition sein muss (vgl. die Anerkennung von Arbeitslosengeldansprüchen, BVerfG, B.v. 12.02.1986 - 1 BvL 39/83 - juris).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unterfallen allerdings dem Eigentumsschutz nur dann, wenn sie dem Inhaber eine Rechtsposition verschaffen, die der eines Eigentümers entspricht (BVerfG, B.v. 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91 - juris Rn. 99).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Das Betreiben einer Spielhalle und die daraus erwirtschafteten Einnahmen dienen der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage, sodass der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG eröffnet ist (BVerfG, B.v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 - juris Rn. 41).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    Es muss sich um eine vermögenswerte Rechtsposition handeln, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet ist und auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung des Rechtsträgers beruht (BVerfG, B.v. 11.05.2005 - 1 BvR 368/97 - juris Rn. 86).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.922
    In den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen alle vom Gesetzgeber gewährten vermögenswerte Rechte (BVerfG, U.v. 18.12.1968 - 1 BvR 638/64 - BVerfGE 24, 367/396).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 47.82

    Strittige Spielhallenbetreibererlaubnis

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Regensburg, 18.10.2018 - RN 5 K 17.1547

    Ablehnung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis - Nichteinhaltung des

    Das Verwaltungsgericht Regensburg verpflichtete mit Urteil vom 20. März 2014 Aktenzeichen RN 5 K 13.922 die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 25.4.2013, über die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 24, 25 GlüStV in Verbindung mit Art. 9 AGGlüstV unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verscheiden.

    Dies hat die Beklagte aber nunmehr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Urteil vom 20.03.2014 Az, RN 5 K 13.922 erkannt und die Ausnahmevorschrift des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 AGGlüStV geprüft.

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