Rechtsprechung
   VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27876
VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307 (https://dejure.org/2019,27876)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307 (https://dejure.org/2019,27876)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. August 2019 - RO 10A DS 19.1307 (https://dejure.org/2019,27876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 39, Art. 61
    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters

  • rewis.io

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • merkur.de (Pressebericht, 22.08.2019)

    Regensburger OB Joachim Wolbergs bleibt suspendiert

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 Az. 2 C 6/14).

    Die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 BayDG am gesetzlich bestimmten Strafrahmen ist nach der neueren Rechtsprechung jedoch auch bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen geboten (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Zur Bestimmung der Schwere des begangenen Dienstvergehens kann bei (außergerichtlichen) Dienstvergehen auf einer zweiten Stufe zunächst indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O.).

    Unbeschadet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kommt in dem Strafausspruch die Schwere und Vorwerfbarkeit der begangenen Handlung zum Ausdruck, die auch für die disziplinarrechtliche Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a.a.O. m.w.N.).

  • LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Angeklagte, Bebauung, Hauptverhandlung, Vorhaben,

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden (3.).

    Die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 wurden auch zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Daraufhin verband das Landgericht Regensburg mit Beschluss vom 1. August 2019 die Verfahren 5 KLs 152 Js 168/17, 5 KLs 152 Js 18203/17 und 5 KLs 152 Js 165/17 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung.

  • OLG Nürnberg, 16.04.2019 - 2 Ws 167/19

    Weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Das Oberlandesgericht Nürnberg hob auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft diesen Beschluss mit Beschluss vom 16. April 2019 auf, eröffnete das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zu (Az. 2 Ws 167/19).

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hob auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft diesen Beschluss mit Beschluss vom 16. April 2019 auf, eröffnete das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zu (Az. 2 Ws 167/19).

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hob auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft diesen Beschluss jedoch mit Beschluss vom 16. April 2019 auf, eröffnete das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zu (Az. 2 Ws 167/19).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Eine Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 Az. 2 C 12.04).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung und besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 28. Februar 2013 (Az. 2 C 3/12) hierzu u.a. folgendes festgestellt:.

    Insoweit wird auf die obigen Ausführungen zur disziplinarischen Beurteilung von Vorteilsannahmen und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2013 (Az. 2 C 3/12) Bezug genommen.

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (vgl. BVerfG vom 8.12.2004 Az. 2 BvR 52/02).

    Umgekehrt vermag ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.12.2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Zutreffend legt sie allerdings dar, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Anforderungen an eine vorläufige Dienstenthebung ergeben können, wenn ihre Wirkung für den Betroffenen über die bloße Nichtausübung des Dienstes hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1994 - 2 BvR 1089/94 -, juris, Rn. 23).

    Diese Wirkung ist nicht vergleichbar mit zum Beispiel einem Neurochirurgen, der durch die vorläufige Dienstenthebung über einen längeren Zeitraum an der für operative Tätigkeiten notwendigen praktischen Übung gehindert wird (vgl. BVerfG vom 9.9.1994 Az. 2 BvR 1089/94).

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Das Landgericht Regensburg befand den Antragsteller mit Urteil vom 3. Juli 2019 wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen für schuldig und sprach ihn im Übrigen frei (Az. 6 Kls 152 Js 16476/16).

    Das Gericht legt der disziplinarrechtlichen Würdigung in diesem Verfahren zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Antragstellers wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen mit Urteil vom 3. Juli 2019 in dem Verfahren Az. 6 Kls 152 Js 16476/16 zugrunde.

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, komme dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (vgl. BVerwG vom 5.7.2016 Az. 2 B 24/16).
  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 16b DS 18.2579

    Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen nach Begehung eines Dienstvergehens bei

    Auszug aus VG Regensburg, 20.08.2019 - RO 10A DS 19.1307
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung, StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (vgl. BayVGH vom 20.3.2019 Az. 16b DS 18.2579 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
  • BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

  • BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus

  • AG Regensburg, 16.01.2017 - III Gs 121/17
  • LG Regensburg, 28.02.2017 - 6 Qs 8/17

    Oberbürgermeister aus Untersuchungshaft entlassen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht